OLG Braunschweig terminiert Musterfeststellungsklage gegen VW – jetzt noch aussteigen!

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Das OLG Braunschweig hat nun Termin zur mündlichen Verhandlung in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG in Sachen EA 189 (Motor mit illegaler Abschalteinrichtung) auf den 30.09.2019 bestimmt.

Damit tickt die Uhr nun für alle Geschädigten, die sich der dortigen Klage angeschlossen haben. Ist der Tag der mündlichen Verhandlung nämlich abgelaufen, ist eine Rücknahme der Anmeldung im dortigen Verfahren nicht mehr möglich (§ 608 Abs. 3 ZPO). Dann ist man letztlich im dortigen Verfahren „gefangen“, das vermutlich noch Jahre dauern wird. Ein individuelles Vorgehen gegen Volkswagen ist dann nicht möglich.

Das dürfte Volkswagen entgegenkommen, da so hunderttausende Geschädigte auf absehbare Zeit keinerlei Entschädigung erhalten werden. Selbst wenn es irgendwann zu einem positiven Ergebnis der Musterfeststellungklage kommt, erhalten die Geschädigten immer noch kein Geld, da dann jeder Geschädigte dann immer noch einzelnen seinen Anspruch gegen VW verfolgen muss. Darauf spekuliert der Konzern ersichtlich.

Daher sollten Geschädigten jetzt zeitnah entscheiden, ob Sie Ihre Ansprüche nicht besser individuell verfolgen und Ihre Anmeldung zur MFK noch zurücknehmen. Die Verjährung bleibt danach noch 6 Monate gehemmt (§ 204 Abs. 2 Satz 2 BGB), sodass Zeit für eine eigene Klage bleibt.

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RA Koch führt zahlreiche Klagen gegen Hersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal insbesondere an Landgerichten in Hessen und Baden-Württemberg. Zudem bearbeitet er seit mehr als sechs Jahren den Widerruf von Darlehensverträgen und hat in diesem Bereich weit über 1.000 Fälle geprüft und bearbeitet. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn Ihr Fahrzeug finanziert wurde. Er kann mit Ihnen daher zwischen verschiedenen möglichen Ansprüchen für Sie den besten wählen. 

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Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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