OLG Braunschweig: Was das Urteil vom 13.06.19 für die Musterfeststellungsklage bedeuten kann

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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit seinem Urteil 7 U 289/18 zu Gunsten eines Autohändlers entschieden; dieser ist nicht verpflichtet, dem Kläger das manipulierte Fahrzeug gegen einen fabrikneuen Pkw auszutauschen.

Der Kläger hatte das Autohaus als Verkäufer verklagt, sein Fahrzeug, einen VW Caddy 1,6 TDI mit dem Dieselmotor EA 189, anzunehmen und mit einem neuen, typengleichen Wagen zu ersetzen. Dieser Motor von VW steht seit dem Abgasskandal im Fokus, da in ihm eine Abschalteinrichtung eingebaut ist, die, sobald der Wagen auf dem Prüfstand ist, für gute Ausstoßwerte sorgt, die das Fahrzeug im täglichen Gebrauch aber um ein Vielfaches überschreitet.

In dem zu verhandelnden Fall hatte schon das Landgericht Braunschweig die Klage abgewiesen. Nun hat auch der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig die Entscheidung bestätigt und geurteilt, dass der Autohändler keinen Austausch vorzunehmen hat. Der Kläger hätte auch keine deliktischen Ansprüche.

Am 30. September 2019 wird das Musterfeststellungsklageverfahren rund um das Thema Dieselskandal und Schummelsoftware vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnen. Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SH Rechtsanwälte, Vladimir Stamenković, glaubt, dass sich der Prozess über Jahre ziehen wird: „Es ist anzunehmen, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig ein kleiner Vorblick auf die Musterfeststellungsklage gegen VW ist und der Prozess vermutlich durch diverse Instanzen verhandelt wird, bevor er schlussendlich vor dem Bundesgerichtshof landet. Somit kann sich das Verfahren über Jahre hinweg ziehen, bis die Verbraucher selbst aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen können – vorausgesetzt es wird zu ihren Gunsten entschieden.“ Auch VW hatte schon eine ähnliche Prognose verlauten lassen: Der Konzern geht davon aus, dass vor 2023 kein rechtsgültiges Urteil gesprochen sein wird. 

Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeuges sollten sich noch vor dem 30. September überlegen, ob sie nicht lieber eine Individualklage einreichen möchten. „Wir sehen hier bessere und vor allem schnellere Chancen, die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Das zeigen auch die mehrfachen Urteile zu Gunsten der Käufer“, so Rechtsanwalt Stamenković, „man sollte auch nie die Örtlichkeit des Gerichts außer Acht lassen. Verbraucher aus NRW sollten sich trotz der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht scheuen, Klage gegen VW einzureichen. Gerade hier gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die dem Käufer Recht und Anspruch auf Schadensersatz zusprechen“ (s. LG Wuppertal, 15.02.19 – 17 O 215/18; OLG Köln, 03.01.19 – 18 U 70/18; LG Bochum, 29.12.17 – I – 6O 96/17; LG Köln, 18.07.17 – 22 O 59/17; LG Bochum, 13.07.17 – 8 O 366/16; LG Essen, 04.09.17 – 16 O 245/16; LG Essen, 28.08.17 – 4 O 114/17). Auch wenn VW seinen Sitz in Wolfsburg hat, so richtet sich die Örtlichkeit des Gerichts immer nach dem Kläger (Beschluss OLG Hamm, 16.10.18 – 32 SA 46/18). Verbraucher aus NRW sollten daher lieber nicht länger warten und noch jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen, denn Ende des Jahres läuft die Verjährungsfrist ab und die Ansprüche der Geschädigten verfallen. „Besitzer eines fehlerhaften Dieselautos sollten auf keinen Fall länger untätig bleiben. Viele Verbrauchen haben Ihren Anspruch geltend gemacht und den vollen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhalten. Davon sollten auch andere Betroffene Gebrauch nehmen, denn es bleibt der Tatbestand, dass die Automobilhersteller den Kunden vorsätzlich sittenwidrig nach § 826 BGB getäuscht haben. Dies sollten die Geschädigten nicht einfach so hinnehmen, schließlich könnte die Stilllegung des Fahrzeuges drohen, vom Wertverlust ganz zu schweigen“, erklärt Vladimir Stamenković.

Wenn Sie ebenfalls ein manipuliertes Dieselfahrzeug besitzen, können Sie Ihre Ansprüche kostenlos von unseren Rechtsexperten prüfen lassen. Wir beraten Sie gern, ob sich eine Individualklage oder der Anschluss zur Musterfeststellungsklage in Ihrem Fall lohnt. 



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