Online-Anlageschwindel – Chance für geprellte Anleger

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Warnung des BKA

Das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Nordrheinwestfalen haben gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 04.11.2018 eine Warnung mit dem Titel veröffentlicht: „Warnung vor Abzocke bei Geldanlagen im Internet – Betrüger locken Anleger mit hohen Gewinnaussichten auf dubiosen Online-Handelsplattformen“

Gewarnt wird vor Tradern, Brokern und Internetplattformen, auf denen mit der Möglichkeit geworben wird, einfach online Geld zu investieren und hohe Gewinne zu erzielen. Die Betrüger werben dabei zumeist auf seriös wirkenden Internetportalen mit Begriffen wie 

  • Forex (foreign exchange = Devisenhandel), 
  • binäre Optionen, 
  • Bitcoin oder anderen cryptocurrencies 
  • CFD’s (Contracts for Difference). 

falsches Online-Anlegerkonto

Nachdem sich der Kunde auf der Internetplattform registriert hat, wird er in der Regel von einem Mitarbeiter kontaktiert, der sich als erfahrener und erfolgreicher Anlageberater und Broker ausgibt. Der Mitarbeiter gibt konkrete Anlageempfehlungen und weist in die Einrichtung eines Anlegerkontos oder Wertpapierdepots ein, auf dem der Anleger angeblich den Stand seiner Investitionen einsehen kann. 

Dem Anleger werden auf seinem Internetdepot auch zunächst hohe Gewinne angezeigt. Dies soll den Kunden davon überzeugen, weitere Investitionen abzuschließen. Die Betrüger drängen die Opfer dabei in der Regel, die Kreditkarte für die Investitionen zu benutzen.

Zahlung per Kreditkarte

Ist das vorhandene liquide Vermögen abgeschöpft, dann weist das Anlegerkonto jedoch auf einmal Verluste aus, der Kontakt zu den Betreibern der Handelsplattform bricht ab und alle Versuche, eine Auszahlung des investierten Kapitals zu erreichen, scheitern.

Tatsächlich wird das Geld der Anleger nie investiert. Den grafischen Darstellungen im Online-Depot steht kein reales Anlagegeschäft gegenüber. Die Anlagegeschäfte werden vielmehr wie bei einem Computerspiel nur simuliert. 

Im Internet wird dieses Abzockmodell mit Titeln wie „fake broker“ oder „trading scam“ umschrieben. Die Täter sitzen zumeist im Ausland und können nur selten von der Polizei ermittelt werden. 

Klage gegen das Kreditkartenunternehmen anhängig

Für einen von unserer Kanzlei vertretenen Geschädigten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die Bank erhoben, über deren Kreditkarte die Zahlung an die Betrüger erfolgt ist. Die Klage ist anhängig beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Az. 1 C 1091/91. Denn unseres Erachtens hätte die Kreditkartenbank die Zahlung an die Betrüger nicht ausführen dürfen. Zwar ist die Kreditkartenbank grundsätzlich nicht verpflichtet, Einwendungen zu prüfen. Ob demnach die per Kreditkarte bezahlte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, kann dem Kreditkartenunternehmen eigentlich gleichgültig sein. 

Anders liegt der Fall jedoch bei besonders schweren und eindeutigen Mängeln. Hier verhält sich das Kreditkartenunternehmen treuwidrig, wenn es die Zahlung vornimmt, obwohl ihr der Mangel geradezu ins Auge springt.

Aufgrund der eindringlichen Warnung des Bundeskriminalamts sind die Kreditkartenunternehmen unseres Erachtens verpflichtet, einer entsprechenden Einwendung ihrer Kunden nachzugehen und die Auszahlung an die Betrüger zu verweigern. 

Betroffenen wird empfohlen, mögliche Ansprüche gegen die Kreditkartenbank anwaltlich prüfen zu lassen.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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