Onlinebanking-Hacker I Microsoft-Mitarbeiter-Trickbetrug

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Es liegt in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei der folgende Fall vor, in welchem die Mandanten Opfer einer aufwendigen Betrugsmasche als Onlinebanking-Nutzer eines Commerzbankkontos durch den Microsoft-Mitarbeiter-Trick wurden. 

I. Wie gehen die Onlinebanking-Hacker beim Microsoft-Mitarbeiter-Trick als Betrüger vor?

Der Computer der Opfer wird nach uns vorliegenden Informationen mit einer Schadsoftware infiziert, welche den Rechner wahrscheinlich verlangsamt und den Zugriff auf deren Google-Mail-Konto behindert. Daraufhin wird der Betroffene von einem vermeintlichen Callcenter aus angerufen. Der Anrufer, welcher zumindest im vorliegenden Fall englisch spricht und einen vermutlich indischen oder pakistanischen Akzent aufweist, gibt sich als Mitarbeiter von Microsoft aus. Er gibt an, der Betroffene sei Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, weshalb er sein Google-Mail-Konto und Bankkonto überprüfen solle. Der vermeintliche Microsoft-Mitarbeiter bietet hierbei sowie der „Reinigung“ des Computers seine „Hilfe“ an. Dazu müsse der Betroffene das Programm „TeamViewer“ herunterladen und unter dessen Nutzung dem Anrufer vollständigen Zugriff auf seinen Computer ermöglichen. Erklärt sich der Betroffene damit einverstanden, wird er gebeten, sich zwecks Überprüfung des Bankkontos in die Online-Banking-Funktion seiner Bank einzuloggen. Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die TeamViewer-App noch nicht installiert ist, können die Täter – vermutlich durch ein in der Schadsoftware enthaltenes Keylogger-Programm – die PIN-Nummer ermitteln. Mehr zu diesen Fällen lesen Sie hier https://www.aid24.de/rechtsblog/bank-it-recht-onlinebanking-hacker-und-microsoft-mitarbeiter-trickbetrug

II. Fazit wie Online-Banking-Hacker per „Microsoft-Mitarbeiter“-Trick die Konten der Commerzbank missbrauchten

Sollte ein Anruf wie hier Beschriebene eingehen, empfiehlt es sich dringend, sofort aufzulegen. Keinesfalls sollten Bankdaten oder sonstige Daten heraus- oder eingegeben oder dem Anrufer Zugang zum Computer verschafft werden. Sollte dies doch geschehen sein, sollte das Konto unverzüglich gesperrt werden.

In Fällen, in denen ein Bankkunde in Folge eines Online-Banking-Betrugs einen Schaden erlitten hat, kann allerdings durchaus die Möglichkeit bestehen, das abgebuchte Geld vom Zahlungsdienstleister ersetzt zu bekommen. Insbesondere in Anbetracht der vergleichsweise undurchsichtigen Rechtslage ist es zu empfehlen, den Rat eines auf IT-Recht, Bank- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwalts einzuholen.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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