Pädophilie und Kindesmissbrauch

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Das deutsche Strafrecht stellt Pädophilie nicht unter Strafe, sondern nur den sexuellen Missbrauch von Kindern bis 14 Jahre, § 176 StGB, und an Schutzbefohlenen maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Pädophilie bedeutet dem Begriff nach Liebe zu Kindern. Krafft-Ebing erkannte den Charakter der Störung. Bis zum 16. Jahrhundert wurden Kinder entweder gar nicht oder als kleine Erwachsene wahrgenommen. Dementsprechend wurden sexuelle Handlungen mit und an Kindern nicht als schädlich wahrgenommen. Die Diagnose der Pädophilie setzt voraus, dass eine Person über die Dauer von mindestens 6 Monaten intensiv den Wunsch verspürt, intensive sexuelle Phantasien mit vorpubertären Kindern auszuleben, das Kind mindestens 5 Jahre jünger ist als er selbst und die Person mindestens 16 Jahre alt ist. Man unterscheidet zwischen kernpädophil und sog. Nebenströmung. Die Kernpädophilen vermeiden sexuelle Verbindungen zu Erwachsenen und bevorzugen ausschließlich Kinder. Sie suchen sich gezielt Kontakte zu Kindern in ihrem Beruf oder in ihrer Freizeit, wenn sie ihrer sexuellen Neigung nachgehen wollen. Es gibt aber auch Pädophile, die ihre Neigung als krankhaft empfinden und gezielt den Kontakt zu Kindern zu vermeiden suchen. Die Nebengruppe umfasst Personen, die Erwachsene als Sexualpartner bevorzugen würden, jedoch keine Kontakte finden. Sie bevorzugen Kinder, weil sie diesen überlegen sind. Es kann sich um psychisch kranke oder abgehängte Menschen handeln, die keine altersentsprechenden Sexualpartner mehr finden.

Zuverlässige bekannte Studien gibt es nicht. Alle Studien weisen erhebliche Mängel auf. Es ist bis heute nicht aufgeklärt, welche Ursachen zur Pädophilie führen.

Strafrechtlich wissen die meisten Täter, dass sexuelle Handlungen mit und an Kindern unter Strafe gestellt sind. In den meisten Fällen sind die Täter steuerungsfähig und verüben ihre Straftaten gezielt. Die Gerichte verhängen daher oft eine Freiheitsstrafe und ordnen die Sicherungsverwahrung an. Es wird auch für eine „chemische Kastration“ gestimmt. Auch in Deutschland gibt es die chemische Kastration. In Polen müssen sich Straftäter nach dem Verbüßen ihrer Straftat einer chemischen Kastration unterziehen. Kinderschändern drohen dort zudem zwischen 3 und 15 Jahre Haft statt bisher zwei bis zwölf Jahre. 

Mein Rechtstipp für Sie: Vergehen Sie sich niemals an einem Kind. Abgesehen von der Schärfe des Gesetzes, die Sie treffen kann, ist Ihr Ansehen in der Gesellschaft, in Ihrer Familie, bei Ihren Freunden, Verwandten und Nachbarn für immer ruiniert. Diese Strafe trifft die Täter oft noch viel härter als die Verurteilung nach einem Strafprozess. Kinder sind heutzutage sehr schlau. Bereits kleinste Kinder teilen sich ihren Eltern und anderen Personen mit. Wenn Sie ein Kind sexuell missbrauchen oder sich an einem Kind sexuell vergehen, können sie mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass Ihre Tat eines Tages an Licht kommt, manchmal auch durch Zufälle. Wenn Sie pädophile Neigungen verspüren, lassen Sie sich helfen. Suchen Sie Ärzte auf und besprechen Sie Therapiemöglichkeiten. Pädophil zu sein bedeutet, eine Gefahr für unschuldige Kinder zu sein und darum: Suchen Sie sich Hilfe, bevor Sie jemandem weh tun.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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