Park & Collect – Abzocke oder wirksames Mittel gegen Falschparker?

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Worum geht es?

Besitzer privater Parkplätze beauftragen immer wieder Unternehmen, die sich auf die Eintreibung von privaten „Knöllchen“ spezialisieren. Hierbei geht es nicht um den Falschparker auf Supermarktparkplätzen, der die entsprechenden Schilder und Hinweise auf die AGB nicht gesehen hat (oder sehen wollte). Es geht vielmehr um das kurze Abstellen des Autos auf vermieteten Stellplätzen oder Kundenparkplätze vor kleineren Geschäften oder Arztpraxen, bei denen es keinen besonderen Hinweis auf Parkdauer und/oder Vertragsstrafen gibt.

Die Control & Collect AG ist ein solches Unternehmen. Es bietet Parkplatzbesitzern die Möglichkeit, in solchen Fällen ohne viel Aufwand eine „erhöhte“ Parkgebühr abzukassieren. Die Methode ist einfach und offenbar in einer großen Anzahl von Fällen auch erfolgreich. Insbesondere dann, wenn die Halter der Fahrzeuge schlecht oder gar nicht anwaltlich beraten sind.

Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite sollte eine Zahlungspflicht in diesen Fällen jedoch so gut wie ausgeschlossen sein.

Was ist Park & Collect und wie funktioniert es?

Park & Collect ist eine Handy-App, mit der sich Fahrzeuge erfassen lassen, die vermeintlich widerrechtlich auf privaten Parkplätzen stehen oder den Zugang zu privaten Parkplätzen blockieren.

Der Besitzer des Parkplatzes – entweder der Eigentümer oder Mieter – kann das Fahrzeug fotografieren und den Vorgang über die App an die Control & Collect AG melden. Die Control & Collect AG ermittelt dann den Halter und dieser erhält Post.

Welche Forderungen macht Park & Collect gegen den Halter geltend?

Das Schreiben soll offiziell klingen und einschüchtern. Oft trägt es einen in roter Farbe markierten Hinweis, dass es sich um eine Fristsache handelt. In der Betreffzeile ist die Rede von „Besitzstörung“ und „verbotener Eigenmacht“. Dabei wird viel Wind um wenig Anspruch gemacht.

Das Schreiben enthält jedoch in der Regel nur Geldforderungen. Es handelt sich dabei üblicherweise um die folgenden Einzelpositionen:

  • Erhöhtes Parkentgelt zwischen EUR 20,00 und EUR 40,00
  • Halterermittlungskosten von EUR 10,40
  • Einigungsgebühr analog zu Nr. 1000 VV RVG von EUR 67,50
  • Pauschale für Post und Telekommunikation analog zu Nr. 7002 VV RVG von EUR 13,50

Auf die Summe werden dann noch 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzugerechnet, sodass sich am Ende eine Bruttoforderung von über EUR 120 ergeben kann.

Wie ist die Rechtslage?

Wer ohne Erlaubnis des Besitzers auf dessen Parkplatz steht, kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der Besitzer des Parkplatzes hat außerdem einen sog. Unterlassungsanspruch, d.h. er kann vom Halter verlangen, dass dessen Fahrzeug auch in Zukunft nicht auf seinem Parkplatz abgestellt wird.

Zahlung kann er in der Regel jedoch nicht verlangen. Die Einigungsgebühr und die Pauschale für Post und Telekommunikation fallen nur an, wenn sich der Halter mit dem Parkplatzbesitzer tatsächlich auf die Zahlung geeinigt hat. Ebenso das erhöhte Parkentgelt. Wenn an dem Parkplatz kein Hinweisschild angebracht war, dass für das Parken eine Gebühr bzw. bei Überschreitung der Parkdauer eine Vertragsstrafe fällig wird, kann ein Parkentgelt auch nicht gefordert werden. Die Halterermittlungskosten sind regelmäßig vom Fahrer und nicht vom Halter des Fahrzeugs zu tragen. Wer der Fahrer war, wird sich im konkreten Fall nur schwer nachweisen lassen und als Halter ist man nicht verpflichtet, eine Auskunft zu geben.

Der Trick von Park & Collect ist, dass sie in ihrem Schreiben aufzeigen, dass es einen Unterlassungsanspruch gibt. Das ist auch richtig. Es wird damit gedroht, diesen gerichtlich durchsetzen zu lassen. Gleichzeitig wird dem Halter des Fahrzeugs ein Angebot gemacht, die Sache auf sich beruhen zu lassen, wenn die im Schreiben bezeichneten Kosten bezahlt werden.

Die Zahlungsaufforderung von Park & Collect sind jedoch in aller Regel unberechtigt und müssen nicht bezahlt werden. Bevor Sie sich jedoch entscheiden, nicht zu bezahlen, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, um die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall prüfen zu lassen.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Auf das erste Schreiben der Park & Collect folgt in der Regel eine Abmahnung durch die Lectio Rechtsanwalts GmbH oder eine andere, von Park & Collect beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Diese Abmahnung wird zusätzliche Gebühren enthalten. Tun Sie weiterhin nichts, kann es zu einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie kommen, in welchem Park & Collect dann einen Unterlassungsanspruch gegen Sie geltend machen wird. Die Kosten hierfür müssen Sie dann ebenfalls tragen.

Was tun?

In den meisten Fällen wird es ausreichen, eine schriftliche Unterlassungserklärung gegenüber dem Besitzer abzugeben. Die Folge einer solchen Unterlassungserklärung ist, dass der Halter des Fahrzeugs bei wiederholtem Parken auf dem privaten Parkplatz dem Besitzer eine angemessene Vertragsstrafe zahlen muss. Diese kann einige Hundert Euro betragen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig nach Erhalt eines Schreibens von Park & Collect einen Rechtsanwalt einzuschalten, um prüfen zu lassen, was der Besitzer des Parkplatzes tatsächlich von Ihnen verlangen kann.


Plan B – Die Fachanwaltskanzlei

Die Kanzlei Plan B aus Hamburg berät und vertritt Sie bundesweit in allen Angelegenheiten des Strafrechts und des Straßenverkehrsrechts.

Haben Sie als Halter eines falsch abgestellten Fahrzeugs Post von Park & Collect oder ähnlichen Dienstleistern erhalten? Wenden Sie sich gerne jederzeit per E-Mail oder WhatsApp oder zu unseren Geschäftszeiten auch telefonisch an uns.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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