Patentschutz mit oder ohne Kosten?

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Die Möglichkeit einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt bietet Erfindern die Chance, ihre Idee zunächst zu sichern, ohne sofort Gebühren zu bezahlen. Innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Anmeldung kann die Idee auf ihre Markttauglichkeit geprüft und gegebenenfalls eine Nachanmeldung eingereicht werden, die auf der Priorität der ersten Anmeldung basiert und auch Verbesserungen oder neue Ideen beinhalten kann. Diese Nachanmeldungen können auch international geschützt werden, indem sie beim Europäischen Patentamt oder als Internationale Anmeldung in Genf eingereicht werden. Die Prüfung der Anmeldung berücksichtigt nur Veröffentlichungen, die vor der ersten Anmeldung bekannt waren, wodurch der Anmelder geschützt wird, selbst wenn Informationen zur Idee nach der Erstanmeldung veröffentlicht wurden. Es wird empfohlen, die Nachanmeldung professionell ausarbeiten zu lassen und strategisch zu überlegen, ob und wo eine internationale Anmeldung sinnvoll ist. Eine frühzeitige Anmeldung verspricht zudem eine Priorität, die ohne anfängliche Gebühren genutzt werden kann, um die Idee weiterzuentwickeln und zu schützen.

Eine Patentanmeldung sichert einen Anmeldetag, den man 12 Monate lang für eine Nachanmeldung nutzen kann. Das ist garantiert, auch wenn man keine Gebühren bezahlt.


Erste Anmeldung und Nachanmeldung

Jeder kann somit seine Idee beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden und erst einmal prüfen, ob die Idee auch marktwirtschaftlich relevant ist. Wenn sich herausstellt, dass die Idee bereits bekannt ist oder nicht zu verkaufen ist, dann wird die erste Anmeldung auch nicht veröffentlicht - vorausgesetzt man hat beim Amt keine Gebühren bezahlt. Stellt sich während des Jahres heraus, dass die Idee auch umgesetzt werden kann, dann kann man eine neue Anmeldung als Nachanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen und darin auf die erste Anmeldung Bezug nehmen. Man sagt, dass man die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch nimmt.


Ergänzen der Nachanmeldung

Die Nachanmeldung sollte den ganzen Text der ersten Anmeldung enthalten und sie kann darüber hinaus auch noch Verbesserungen, neue Ideen und Alternativen beschreiben. Für alles Hinzugefügte gilt die Priorität der ersten Anmeldung nicht mehr. Es entsteht dazu aber eine neue Priorität mit dem Datum der Nachanmeldung.


Internationaler Schutz

Die Nachanmeldung muss nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Sie kann auch beim Europäischen Patentamt eingereicht werden oder als Internationale Anmeldung in Genf. Fast alle Patentämter der Welt erkennen die Priorität Ihrer ersten Anmeldung an.


Prüfung der Anmeldung

Bei der Prüfung der Anmeldung werden nur Veröffentlichungen entgegengehalten, die zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung bereits veröffentlicht waren. Auch wenn Sie selber nach der ersten Anmeldung Ihre Idee nicht geheim halten konnten, steht ihnen Ihre eigene Veröffentlichung oder die eines anderen nicht entgegen. Sie bleiben somit der erste Anmelder, obwohl Sie für die erste Anmeldung nichts bezahlt haben.


Strategie und Chancen

Sie können somit locker jederzeit eine Idee beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Sie können Gebühren für eine Recherche oder eine Prüfung bezahlen. Aber Sie können auch erst einmal abwarten und die Anmeldung später nochmals, gerne auch mit weiteren Gedanken ergänzt, einreichen. Und Sie können auch ein Jahr warten und erst kurz vor dem Jahresende eine Nachanmeldung einreichen. In diesem Jahr sollten Sie prüfen, ob die Nachanmeldung für Deutschland, Europa oder weltweit eingereicht werden soll. Bei der Nachanmeldung sollten Sie die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch nehmen und für die Nachanmeldung müssen Sie die Gebühren bezahlen.


Praxis

Das ist ein einfacher Weg, um keine Chancen zu verpassen. Eine Anmeldung, die später weiterverfolgt wird, sollte aber sehr ordentlich ausgearbeitet sein. Dies sollten Sie durch einen Patentanwalt durchführen oder zumindest überprüfen lassen. Der Patentanwalt kann dann auch den Prozess begleiten und auf die Fristen achten.

Aber jede Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt bringt Ihnen ohne Kosten eine Priorität und Sie können ein Jahr lang entscheiden, ob Sie diese Priorität nutzen wollen.

Der Autor veröffentlicht hierzu ausführlich unter QLC.de. QLC ist eine eingetragene Marke des Autors.




Foto(s): Castell

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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