Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht kombinieren

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So wichtig der medizinische Fortschritt ist, so unerträglich ist für viele Menschen der Gedanke, nur noch von Maschinen künstlich am Leben gehalten zu werden, wenn es keine Chance mehr auf ein natürliches Weiterleben gibt. Um dieses Szenario zu vermeiden, sollte der Mensch frühzeitig eine Patientenverfügung erstellen.

Durch einen Unfall oder schwere Erkrankung kann es passieren, dass der Mensch seine Wünsche nicht mehr äußern oder keine Entscheidungen mehr treffen kann. Angehörige können dann in die emotional schwierige Situation geraten, über die weitere medizinische Behandlung mit den Ärzten zu beraten und letztlich über Leben und Tod zu entscheiden. Durch eine Patientenverfügung kann den Angehörigen diese Situation erspart bleiben. In der Patientenverfügung kann der Verfasser selbst und bei vollem Bewusstsein festlegen, welche medizinischen Behandlungen er im Ernstfall noch möchte. Auch für die Ärzte tritt damit Klarheit ein.  Denn nicht alles, was medizinisch noch machbar ist, muss noch im Interesse des Patienten liegen, der möglicherweise lieber in Würde sterben möchte als nur noch von Maschinen am Leben erhalten zu werden.

Welche Behandlung der Patient noch wünscht, kann er in einer Patientenverfügung festlegen. Wie ein Testament wirkt die Verfügung rechtlich verbindlich, wenn der Patient in einem medizinischen Notfall seinen Willen nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung ist damit wichtiger Teil einer persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge. Ratsam ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Die bevollmächtigte Person kann dann auch für die Durchsetzung der Patientenverfügung im Sinne des Patienten sorgen.

Die Erstellung einer Patientenverfügung ist allerdings nicht einfach und viele Umstände müssen bedacht werden. Der Patient muss sich im Klaren darüber sein, welche medizinische Behandlung er noch wünscht, wenn sich die Krankheit nicht mehr heilen lässt und sich der Tod nur noch hinauszögern, aber nicht mehr vermeiden lässt.

Wichtig ist, dass die Patientenverfügung zur eigenen individuellen Situation passt. Liegen bereits schwere Erkrankungen vor, können andere Verfügungen notwendig sein als bei einem gesunden Menschen. „Daher ist es wichtig zu wissen, dass eine Patientenverfügung nicht in Stein gemeißelt ist, sondern auch jederzeit geändert und an die aktuelle Situation angepasst werden kann“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Welche Fragen in der Patientenverfügung geregelt werden, sollte sich immer an den Umständen des Einzelfalls orientieren. Häufig geht es dabei darum, ob der Patient noch künstlich ernährt oder künstlich beatmet werden möchte, um den Tod hinauszuzögern. Ebenso kann der Patient festlegen, ob er den Versuch eine Wiederbelebung wünscht. „Es sind schwierige Fragen zu beantworten, die einen sensiblen Umgang mit dem Thema erfordern“, so Rechtsanwalt Looser.

Die Patientenverfügung hilft, den letzten Lebensabschnitt nach den eigenen Vorstellungen würdevoll zu gestalten. Die Patientenverfügung muss beachtet werden. Dazu ist es wichtig, die Formulierungen klar und eindeutig zu gestalten, damit es keinen Interpretationsspielraum gibt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne bei der Erstellung einer rechtssicheren Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht und berät auch in weiteren Fragen des Erbrechts.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/erbrecht-und-schenkungsrecht



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