Betrug beim Online-Banking – Vorsicht Skimming 2.0

  • 2 Minuten Lesezeit

Kriminelle werden nicht müde, neue Betrugsmaschen beim Online-Banking zu entwickeln oder bereits altbekannte Methoden zu modernisieren. So auch beim Skimming. Ursprünglich wurden hierbei die Magnetstreifen der Kredit- oder Girokarten am Bankautomaten gelesen, um mithilfe der Daten ein Duplikat der Karte zu erstellen und mit dieser z.B. Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben. Diese Masche funktioniert aus technischen Gründen so nicht mehr, wurde aber von Betrügern inzwischen modernisiert. In Ermittlerkreisen wird dabei vom Skimming 2.0 gesprochen.

Beim ursprünglichen Skimming wurde der Magnetstreifen der Geldkarte von den Betrügern am Bankautomaten ausgelesen und dann die Karte dupliziert. Da der Magnetstreifen auf der Karte zumindest in Deutschland nicht mehr genutzt wird, spielte diese Betrugsmethode keine große Rolle mehr.

Ermittler entdeckten jedoch im vergangenen Jahr, dass das Skimming weiterentwickelt wurde. Dabei senden die Betrüger ihren Opfern zunächst eine SMS, die vermeintlich von ihrer Bank stammt. Dabei werden die Empfänger der SMS aufgefordert, ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking anzugeben. Kommen sie dieser Aufforderung nach, wird mit Hilfe der Daten eine digitale Debit-Karte erstellt und beim Geschädigten eine neue Zahlungsdienstleistungs-App installiert. Mit der digitalen Debitkarte und Mobiltelefonen heben die Betrüger dann am Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers an. Das perfide an der Masche ist, dass die Opfer sie kaum entdecken. Denn nur wenn sie ihre Einstellungen beim Online-Banking überprüfen, kann ihnen die neue Zahlungsdienstleistungs-App auffallen. Dann ist es jedoch oft schon zu spät.

Wenn die Opfer den Betrug entdecken, sollten sie umgehend handeln. „Sie sollten ihr Konto bei der Bank sperren lassen und alle Passwörter ändern, um einen noch größeren Schaden zu verhindern“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem sollte auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

„Banken verschicken keine SMS, in der sie ihre Kunden auffordern, sensible Daten für das Online-Banking einzugeben. Bei solchen SMS sollten die Empfänger misstrauisch werden. Auch Rechtschreibfehler oder ungewöhnliche Formulierungen sind ein Anzeichen dafür, dass die SMS ein Betrugsversuch ist. Im Zweifelsfall sollten Betroffene direkten Kontakt zu ihrer Bank aufnehmen“, so Rechtsanwalt Looser.

Haben die Täter schon zugeschlagen und Geld abgehoben, muss dieses Geld noch nicht verloren sein. Rechtsanwalt Looser: „Bei unautorisierten Zahlungen steht in der Regel die Bank in der Haftung. Der Kontoinhaber haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, die die Bank aber nachweisen muss.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hansjörg Looser

Beiträge zum Thema