Patientenverfügung

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Wozu dient eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung wird im Voraus festgelegt, ob und wie man später ärztlich behandelt werden will, wenn man seinen eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann (z. B. Bewusstlosigkeit, Koma, Demenz).

Die Patientenverfügung wendet sich an den Arzt. Auch der Bevollmächtigte oder Betreuer ist an den Behandlungswunsch gebunden.

Eine Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen

Wenn der Patient auf eine weitere Therapie einer tödlich verlaufenden Krankheit verzichtet hat, bedeutet es nicht, dass jede ärztliche Behandlung oder Pflege eingestellt wird. Es geht immer nur um den Verzicht auf bestimmte Medikamente, Transfusionen, Animationen oder Operationen. Die Behandlung hat dann nicht mehr eine Heilung zum Ziel, sondern eine bestmögliche Lebensqualität.

Ist eine Patientenverfügung rechtsverbindlich?

Die Patientenverfügung wurde im Betreuungsrecht (§§ 1901 a, 1904 BGB) geregelt. Betreuer und Bevollmächtigter sind im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an diese Patientenverfügung gebunden.

Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, muss grundsätzlich befolgt werden.

Viele Patientenverfügungen sind allerdings nicht ausreichend präzise und klar formuliert.

Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung, muss gegebenenfalls das Betreuungsgericht nach § 1904 Abs. 4 BGB eingebunden werden.

Wie muss eine Patientenverfügung formuliert werden? 

Eine Patientenverfügung muss präzise und eindeutig formuliert sein. Allgemeine Formulierungen wie „in Würde sterben“ oder „qualvolles Leiden vermeiden“ sind nicht ausreichend.

Sind Regelungen zur Sterbehilfe möglich?

„Aktive“ Sterbehilfe ist strafbar gemäß § 216 StGB. Ein entsprechender Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist auch in einer Patientenverfügung unzulässig und nicht durchführbar.

Unter „passiver“ Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf lebenserhaltende oder lebensrettende ärztliche Maßnahmen. Ein Unterlassen dieser Behandlung bedeutet keine Tötung des Patienten durch den Arzt. Der Patient kann bestimmen, ob, wie lange und in welcher Weise er behandelt und versorgt werden will. Lehnt der Patient eine lebenserhaltende Maßnahme ab, darf der Arzt diese Maßnahme nicht durchführen.

Welche Form muss bei der Patientenverfügung eingehalten werden?

Nach § 1901a BGB muss die Patientenverfügung schriftlich erfolgen. Sie muss eigenhändig, mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben sein.

Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht notwendig.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Muss man für die Errichtung einer Patientenverfügung geschäftsfähig sein?

Für eine Patientenverfügung muss ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Des Weiteren muss der Patient in der Lage sein, Bedeutung und Tragweite der zu erteilenden Einwilligung zu erkennen und darüber zu entscheiden.

Wo soll eine Patientenverfügung aufbewahrt werden?

Das Original der Patientenverfügung sollte an einen sicheren, aber auch leicht auffindbaren Ort verwahrt werden. Auf die Existenz dieser Patientenverfügung kann durch eine Notfallkarte im Scheckkartenformat, die in der Brief- oder Handtasche verwahrt wird, hingewiesen werden.

Wenn eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert ist, kann diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registriert werden.


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