Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt Angebot! Anwaltsinfo!

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) hat am 09. Juni 2021 das öffentliche Angebot der Schuldverschreibung in Form einer Anleihe (ISIN: DE000A289EY1) durch die Pegasus Development GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Pegasus Development GmbH keine Schuldverschreibung in Form einer Anleihe in Deutschland anbieten. Die Maßnahme der BaFin ist laut eigener Angabe der BaFin bestandskräftig.

Die Untersagung erfolgte laut BaFin, weil ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass die Pegasus Development GmbH keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die erforderlichen Angaben enthält.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sollten betroffene Anleger, denen von der Pegasus Development GmbH Anlagen angeboten wurden, prüfen lassen, ob ein erforderlicher Prospekt vorliegt. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so kann sich unter Umständen ein Anspruch auf Rückabwicklung ergeben, ebenso können weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen gegeben sein, z.B. gemäß § 826 BGB, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss.


Betroffene Pegasus Development GmbH Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz n Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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