Pflegeleistungen im EU-Ausland: Was müssen Sie wissen?

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Wer Pflegeleistungen im EU-Ausland in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, dass die deutsche Pflegekasse die Kosten hierfür ablehnt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Pflegekassen die Kostenübernahme für eine Pflegebehandlung in Österreich ablehnen dürfen (EuGH, Urt. v. 16. Juli 2009, Az. Rs. C-208/07).

Hintergrund ist eine Regelung, wonach Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie vom Versicherten im Ausland in Anspruch genommen werden, ruhen. Mit der Frage, ob diese Regelung gegen Europarecht verstößt konnte sich der EuGH allerdings bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt nicht äußern, da die Versicherte ihren ständigen Aufenthalt in Österreich hatte und ihr Ehemann, über den sie bei der deutschen Pflegekasse versichert war, auch kein Arbeitnehmer mehr war.

Für den Bereich des Krankenversicherungsrechts hat der EuGH indes entschieden, dass stationäre medizinische Leistungen in den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit und die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihrer Befugnis zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit das Gemeinschaftsrecht zu beachten haben. Diese Rechtsprechung des EuGH zum Krankenversicherungsrecht muss auch für die Pflegeversicherung gelten (anders die Pressemitteilung des Bayerischen LSG vom 16.7.2009).

EU-Kommission verklagt die BRD

Wegen der Verletzung der Diensleistungsfreiheit hat die Europäische Kommission am 18.03.2010 die Bundesrepublik Deutschland verklagt, gerade weil Pflegeleistungen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden, nicht in der gleichen Höhe erstattet werden wie Pflegeleistungen in Deutschland.

Praxis-Tipp

Falls Sie im EU-Ausland leben und Leistungen aus der deutschen Pflegekasse beziehen möchten, wird die Pflegekasse höchstwahrscheinlich dieses ablehnen. Legen Sie gegen die Entscheidung Widerspruch ein, denn der EuGH hat zumindest angedeutet, dass die aktuelle Regelung zugunsten der Versicherten ausgelegt werden muss.


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