Phishing Mails – Kunden der ING im Fokus der Betrüger

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Erneut sind Kunden der ING in den Fokus von Betrügern geraten. Die Kriminellen versuchen sie mit Hilfe von Phishing-Mails in die Falle zu locken. Derzeit sind zwei verschiedene Mails im Umlauf, die vermeintlich von der ING stammen.

Einmal werden die Kunden zur Aktualisierung ihrer Daten aufgefordert, ansonsten bleibt ihr Konto gesperrt. In der anderen Mail heißt es, dass angeblich das Konto beim Einkauf fälschlicherweise zweimal belastet wurde. Um diesen Fehler zu bereinigen, sollen die Kunden, einen Link anklicken, der sie angeblich zur Stornierung der Transaktion führt. In dem anderen Fall gelangen die Kunden über einen Button zur vermeintlichen Aktualisierung ihres Kontos.

Ähnliche Mails richten sich auch an Kunden der TF Bank oder der DKB. „Solche Mails sind Betrugsversuche. Banken würden nie so vorgehen und ihre Kunden auffordern, Links in Mails anzuklicken. Solche Links und Buttons sollten daher niemals angeklickt werden. Sie führen nur auf eine gefälschte Webseite der Bank, auf der die Kunden sensible persönliche Bankdaten angeben sollen. So verschaffen sich die Betrüger Zugang zum Online-Banking ihrer Kunden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es gibt einige Hinweise, an denen Phishing-Mails erkannt werden können. Bei den aktuellen Mails, die vermeintlich von der ING stammen, fallen die unpersönliche Anrede und die fremde Absenderadresse auf. Ein anderes Merkmal sind Fehler in der Rechtschreibung oder der Grammatik. Es gibt allerdings auch Betrugsversuche, die deutlich besser gemacht sind und die Phishing-Mails kaum von den Originalen der Bank zu unterscheiden sind. Rechtsanwalt Looser: „Auch hier gilt Finger weg und im Zweifelsfall lieber bei der Bank nachfragen.“

Es kommt aber immer wieder vor, dass trotz aller Vorsicht das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und die Bankkunden entsetzt feststellen, dass Kriminelle ihr Konto geplündert haben. Der Schock ist natürlich zunächst groß. Allerdings ist das Geld für die Kunden in vielen Fällen nicht verloren. „Für Zahlungen, die der Kunde nicht autorisiert hat, steht in der Regel die Bank in der Haftung und muss für den Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Looser. Nur wenn der Kontoinhaber grob fahrlässig gehandelt hat, steht er selbst in der Haftung. Die grobe Fahrlässigkeit muss von der Bank nachgewiesen werden.

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