„Pizza“-Abmahnung wegen „Indiana“ und „New Orleans“ der Smiley’s Franchise GmbH durch Kanzlei Opora

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Opora für das Unternehmen Smiley’s Franchise GmbH zur Prüfung vor. Betroffen ist ein Anbieter von Pizzen.

Zum Hintergrund 

Die Smiley’s Franchise GmbH aus Hamburg ist – nach eigenen Angaben auf der Homepage – eine der Top 5 erfolgreichsten Pizza-Ketten in Deutschland. Die GmbH hat die Wortmarken „Indiana“ und „New Orleans“ für die Warengruppe „Pizza, Pizza-Produkte, belegte Pizza und verzehrfertige Pizzen“ angemeldet. 

Franchisenehmer erhalten die Lizenz zur Nutzung dieser Begriffe im Zusammenhang mit dem Angebot von Pizzen gegen Zahlung von Lizenzgebühren. 

Die GmbH geht nun gegen einen Pizza-Anbieter mit dem Vorwurf vor, unter ähnlichen Zeichen wie die genannten Wortmarken Pizzen zum Kauf anzubieten. Dies verstoße gegen die Markenrechte der Smiley’s Franchise GmbH.

Es wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 5.001,- Euro vorsieht. Zudem wird Auskunft und die Zahlung von Anwaltsgebühren in Höhe von 3.161,83 Euro gefordert.

Unser Rat 

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen.

Erteilen Sie nicht leichtfertig Auskünfte und unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Im vorliegenden Fall ist dies unserer Meinung auch ebenfalls so. 

Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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