Pizza, Mafia und das postmortale Persönlichkeitsrecht – in memoriam: Todestag von Giovanni Falcone –

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Todestag von Giovanni Falcone

Am heutigen Tag jährt sich der Todestag von Richter Giovanni Falcone (+ 23.05.1992), der im Kampf gegen die sizilianische Mafia „Cosa Nostra“ sein Leben ließ. In Gedenken rufen wir ein spannendes Urteil des OLG Frankfurt vom 07.07.2022, Az. 6 U 211/20, in Erinnerung:


„Falcone & Borsellino“ auf der Pizza-Speisekarte?

Eine Pizzeria mit dem Namen des ehemaligen italienischen Mafiajägers zu bewerben ist vor dem Hintergrund der Bekanntheit dieser Person sicher keine so schlechte Idee. Das dachte sich offenbar auch die Betreiberin einer in Frankfurt am Main (derzeit nicht länger betriebenen) Pizzeria, als sie den Namen „Falcone & Borsellino“ für ihr Lokal wählte und die Speisekarte mit Einschusslöchern gestaltete und weitere Requisiten wählte, die man gern mit der italienischen Mafia verbindet.

Hiergegen wehrte sich die Schwester des längst verstorbenen italienischen Richters, der einst den Prozess gegen die sizilianische Mafia leitete – mit Recht!


Mafia – „Jäger“ Falcone & Borsellino

Der frühere Ermittlungsrichter Giovanni Falcone ist gemeinsam mit seinem Richter-Kollegen Paolo Borsellino für seinen Kampf gegen die italienische Mafia „Cosa Nostra“ in den 1980er und 1990er Jahren bekannt geworden. Das Ende der beiden Richter-Helden endete in einem blutigen Attentat seitens der Mafia. Seither gelten die Namen „Falcone“ und „Borsellino“ als Symbol im Kampf gegen die organisierte Kriminalität in Italien.  

Das Verwenden des Namens „Falcone“ für die Pizzeria in Frankfurt hat der Schwester des verstorbenen Richters, anders als wohlmöglich die Pizza des Lokals, gar nicht geschmeckt, sodass sie sich gegen die Nutzung des Namens „Falcone“ zur Wehr setzte. Hierzu berief sie sich auf das ihr zustehende Namensrecht sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht.


OLG Frankfurt verbietet Falcone & Borsellino für Pizzeria

Während das Landgericht Frankfurt in der ersten Instanz dies noch zurückwies, folgte das OLG Frankfurt (Urt. v. 07.07.2022, Az. 6 U 211/20) der Rechtsauffassung der Schwester von Falcone und sah in der Verwendung des Namens in dieser Form einen Verstoß gegen das postmortale Persönlichkeitsrecht. Nach dem OLG ist dieses Recht „Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG und kann von den Angehörigen des Verstorbenen geltend gemacht werden“. Hier erfolgte die Namensnennung eklatant im Kontext mit Mafia-Bezug, so dass die Betreiberin der Pizzeria insbesondere zur Unterlassung verurteilt wurde.


Welche bekannten Namen aus der Zeitgeschichte darf ich Verwenden?

Der Fall hat einmal mehr gezeigt, dass bei der Wahl des Firmennamens Vorsicht geboten ist.

Auch wenn Personen der Zeitgeschichte bzw. deren Erben eine erhöhte „Toleranzgrenze“ zugemutet wird, sollten Sie als Unternehmer nicht ungeprüft den Namen oder ein Bildnis eines Prominenten verwenden, da Rechte eines Dritten entgegenstehen könnten.

Präventive Rechtsberatung ist in diesem Fall sicherlich deutlich günstiger als die Verteidigung gegen kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzklagen im Nachhinein.


HIMMELREITHER berät Sie in Fragen zum allgemeinen/postmortalem Persönlichkeitsrecht sowie zu markenrechtlichen Angelegenheiten.



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