PKV - erfolgreiches Urteil gegen Signal Iduna

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Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte hat erneut ein Urteil wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen erstritten. Das Landgericht Potsdam hat die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. zur Rückzahlung unzulässiger Beitragserhöhungen verurteilt. Das Urteil vom 05.08.2022, Az.: 13 O 141/21 ist noch nicht rechtskräftig.


Immer mehr Gerichte bestätigen, dass Tariferhöhungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind.


Der Kläger schloss mit der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. einen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrag ab.


Die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. erhöhte mehrmals die monatlichen Beiträge, die der Kläger dann auch bezahlte.


Das Landgericht Potsdam hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Erhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. formell unwirksam waren. Das bedeutet, die Erhöhungsschreiben haben nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprochen.


Der Gesetzgeber hat 2008 eingeführt, dass der Versicherer Beitragserhöhungen nachvollziehbar begründen muss. Das Landgericht Potsdam hat ausgeführt, dass die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen hatte, da nur pauschale Angaben gemacht worden sind, was nach der Rechtsprechung des BGH nicht ausreicht.

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