Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie?

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Viele Betroffene haben Schwierigkeiten eine BU-Rente von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Oft wird vom Versicherer eingewandt, die Erkrankung oder eine 50 % Berufsunfähigkeit sei nicht nachgewiesen.

Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind bei einer Fibromyalgie möglich, aber nicht ganz einfach durchzusetzen.

Die Chancen steigen, wenn neben Fibromyalgie noch weitere ärztlichen Diagnosen erstellt worden sind.

Die Kanzlei Dawood hat sich auch schon erfolgreich für Fibromyalgie Patienten eingesetzt um eine BU-Rente zu erhalten.

Das Fibromyalgie-Syndrom wird auch Faser-Muskel-Schmerz genannt. Es tritt überwiegend (90 %) bei Frauen auf.


Wie kann ich meine Chancen für eine BU-Rente verbessern?

2017 wurde die Leitlinie Fibromyalgiesyndrom veröffentlicht. In der Leitlinie ist die Definition der Krankheit festgehalten, die Diagnostik und Therapie des Fibromyalgiesyndroms nach dem derzeit herrschenden medizinischen Stand. Die Leitlinie finden Sie im Internet, wenn Sie „Leitlinie Fibromyalgiesyndrom Nr. 145/004“ eingeben.

Nach dieser Leitlinie wird zur Diagnose des Fibromyalgiesyndroms „FMS“ gefordert, dass die Beschwerden nicht ausreichend durch andere körperliche Erkrankungen erklärbar sind. Bei der medizinischen Abklärung der Beschwerden ist es daher notwendig, dass ein Arzt die vollständige medizinische Vorgeschichte erhebt. Der Arzt muss außerdem eine vollständige, körperliche Untersuchung sowie Blutuntersuchungen durchführen. Wenn die medizinische Vorgeschichte, die körperliche Untersuchung und Blutuntersuchung kein Hinweis auf eine körperliche Krankheit ergeben, müssen keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden. Darüber hinaus muss ausgeschlossen werden, dass sich die Beschwerden nicht auf einer Medikamentennebenwirkung beruhen.

Oft lehnen BU-Versicherer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ab, mit der Begründung, die Erkrankung bzw. die daraus resultierenden Beschwerden seien nicht nachvollziehbar.

Dem kann begegnet werden, in dem Sie zu einem darauf achten, dass ihr Arzt eine vollständige Untersuchung durchführt, die den Leitlinien entspricht. Sodann muss als zweiter Punkt diese Untersuchung den BU-Versicherer durch schriftliche Nachweise nachgewiesen werden. Lassen Sie sich eine Kopie der vollständigen Patientenakte vom Arzt geben (Sie haben darauf einen rechtlichen Anspruch). Dann übersenden Sie dem Versicherer nicht nur den Arztbericht, sondern als Nachweis auch alle Untersuchungen z. B. die Laborauswertung der Blutuntersuchung.

Wenn Sie so vorgehen, dann haben Sie alles Notwendige getan, um die Erkrankung nachzuweisen. Die BU-Versicherungsunternehmen haben eigene Mediziner, die anhand der Unterlagen dann nachprüfen können, ob die Krankheit nachvollziehbar ist.

Der zweite wichtige Punkt, mit dem Sie Ihre Chancen auf eine Auszahlung von BU-Leistungen erheblich erhöhen, ist, dass Sie Ihre Berufstätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erkrankung genaustens darlegen.

Schildern Sie dabei der Versicherung eine gesamte Arbeitswoche in dem Sie zeitlich aufgeteilt die Einzeltätigkeiten darstellen. Auf Anfrage stellen wir gerne eine Tabelle als Vorlage kostenlos zur Verfügung.


Symptome

Von den Symptomen her tritt bei allen Patienten Schmerzen auf, bei etwa 90 % Schlafstörungen, bei 80 % Müdigkeit, Abgeschlagenheit und verminderte Leistungsfähigkeit.

Bei 50 % aller Patienten tritt depressive Stimmung, Niedergeschlagenheit und Reizbarkeit auf und bei 40 % der Patienten Kopfschmerzen und Migräne.

Nach einer aktuellen Studie befinden sich die meisten Fibromyalgie erkrankten Patienten im Alter von etwa 50 Jahren. In den letzten 6 Monaten waren die Patienten zwischen 1 bis 2 Monate arbeitsunfähig.

 

Wissenschaftlicher Nachweis

Nach einer Veröffentlichung der Universität Würzburg ist im Jahr 2013 zum ersten Mal ein eindeutiger Nachweis für die Erkrankung gelungen.

Die Schmerzen und weiteren Symptome entstehen durch Schäden an sogenannten kleinkalibrigen schmerzleitenden Nervenfasern, deren Endungen in der Haut lokalisiert sind.

Fibromyalgie wurde 2014 von der Weltgesundheitsorganisation als eigenständige Krankheit anerkannt. Die Auswirkungen von Fibromyalgie sind oft beträchtlich: viele Betroffene können ihren Alltag nur noch mit Mühe bewältigen oder müssen ihre Arbeit aufgeben.

Viele Erkrankte laufen zunächst von einem Arzt zum anderen. Es dauert im Schnitt zweieinhalb Jahre bis die Diagnose Fibromyalgie gestellt wird. Davor werden die Betroffenen von Ärzten häufig immer noch nicht ernst genommen.

Schätzungen zu Folge leiden 2 - 4 % der Bevölkerung westlicher Industrienationen unter Fibromyalgie. Das bedeutet, dass allein in Deutschland demnach zwischen 1,6 und 3,3 Millionen Menschen (!) an dem Muskel-Faser-Schmerz erkrankt sind.

Prominentestes Beispiel ist der Popstar Lady Gaga, die auch an Fibromyalgie leidet.

Betroffenen wird geraten sich einen Facharzt mit einer zusätzlichen Qualifikation als Schmerztherapeut zu wenden.

Hilfreich sind auch Selbsthilfegruppen, die teilweise auf der Homepage der Deutschen Fibromyalgie Vereinigung aufgelistet sind.

 

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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