Polizei steht vor der Tür? Tipps für Ihr Verhalten bei Durchsuchungen

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Durchsuchungen und Hausdurchsuchungen erfolgen entweder auf richterliche Anordnung oder wegen Gefahr im Verzug.

Folgende Verhaltensregeln helfen:

Verhaltensregeln für eine Durchsuchung

  • Lassen Sie sich den Grund der Durchsuchung mitteilen.
  • Oder: Lassen Sie sich den Grund für die Gefahr im Verzug erklären.
  • Lassen Sie sich vom Einsatzleiter den Dienstausweis zeigen.
  • Bitten Sie eine vertraute Person, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
  • Informieren Sie Ihren Anwalt und beraten Sie sich mit ihm!
  • Wenn der Anwalt zusagt: Bitten Sie den Einsatzleiter zu warten, bis der Anwalt am Durchsuchungsort eintrifft.
  • Machen Sie keinerlei Angaben zum Tatvorwurf!
  • Sie müssen die Durchsuchung erdulden – nicht unterstützen: bleiben Sie passiv!
  • Behindern Sie die Beamten nicht, sonst könnten Sie zusätzlich wegen Widerstands verfolgt werden.
  • Widersprechen Sie der Beschlagnahme, nur dann muss ein Richter darüber entscheiden!
  •   Wenn wichtige Unterlagen beschlagnahmt werden, bestehen Sie darauf, dass Sie sich eine Kopie machen können.
  • Lassen Sie sich ein Protokoll der Durchsuchung und Beschlagnahme aushändigen, aber: Unterscheiben Sie nichts!

Ausnahme:
 Die Durchsuchung erfolgt immer, um ein bestimmtes Beweismittel zu finden. Wenn Sie befürchten müssen, dass anderes belastendes Material gefunden wird 
(Zufallsfunde), überlegen Sie, ob es nicht günstiger ist, wenn Sie das gesuchte Beweismittel aushändigen. Die Durchsuchung muss dann beendet werden.

Notfall-Rufnummer:
Meine Notfallnummer für Strafrecht (Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme, etc.) Telefon: (0176) 54430378

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