Porsche-Verfahren nimmt Fahrt auf

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Das Landgericht Stuttgart hat im Rahmen eines sogenannten Vorlagebeschlusses am 28.02.2017 verkündet, dass die Folgen des Einsatzes manipulierter Software in Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns für betroffene Porsche-Aktionäre im Rahmen eines Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geklärt wird. Die Aktie der Porsche SE war – genau wie die Papiere der Volkswagen AG – nach dem Bekanntwerden der Manipulationen dramatisch abgerutscht.

Damit bestätigten die Richter die von den Anwälten der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft in dem Verfahren gegen massive Widerstände vertretene Rechtsauffassung, dass die Frage, ob die Porsche SE ebenfalls eine Ad-hoc-Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit dem „VW-Dieselgate“ hatte, in einem eigenständigen Verfahren zu klären ist. „Für uns und die von uns vertretenen Mandanten ist der Vorlagebeschluss bereits ein Erfolg. Denn jetzt wird gerichtlich geklärt, inwieweit die Porsche SE selbst von den Geschäftsereignissen bei der Volkswagen AG betroffen war, inwieweit sie hierüber selbst hatte im Rahmen der Ad-hoc-Publizität berichten müssen und ob Wissen insbesondere des VW-Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Winterkorn aufgrund seines Doppelvorstandsmandates auch der Porsche SE zuzurechen ist“, sagt Nieding+Barth-Vorstand Andreas M. Lang.

Insbesondere werde es nun darum gehen, wichtige Fragen des Informationsflusses im Konzernverhältnis zu beleuchten, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht weiter. Sowohl die beklagte Porsche SE, als auch andere Verfahrensbeteiligte hatten zuvor argumentiert, dass ein eigenständiges Verfahren in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht nicht erforderlich sei, da die wesentlichen Fragen bereits im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geklärt würden.

Insgesamt vertritt die Kanzlei in dem Themen-Komplex „VW-Dieselgate“ Schadenersatzansprüche im Wert von gut 2,8 Milliarden Euro für Volkswagen- und Porsche-Aktionäre, die sich falsch über den Diesel-Skandal informiert fühlen.

Betroffene Aktionäre können sich unter unserer Mail-Adresse bei der Kanzlei Nieding+Barth für einen kostenlosen Informationsdienst anmelden.


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