Post von Jedermann Inkasso - So reagieren Sie wirklich richtig

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Datingportale sind im Kommen. Doch wer sich auf einem solchen Datingportal angemeldet hat, kann böse Überraschungen erleben. Eine solche Überraschung kann ein Schreiben des Österreichischen Inkasso-Unternehmens Jedermann Inkasso GmbH sein. Das Unternehmen wird oft von der D.I.E. GmbH (früher Ideo Labs GmbH), Rathausplatz 3, 40789 Monheim am Rhein beauftragt, das in Deutschland verschiedene Datingportale, wie FlirtyGirls.de und MillionDates.com betreibt.

Forderungen steigen durch Einschaltung eines Inkassounternehmens

Macht die Jedermann Inkasso GmbH einen fälligen Monatsbeitrag geltend, werden statt der ursprünglichen 89,90 Euro insgesamt 166,68 Euro geltend gemacht. Diese setzen sich aus der ursprünglichen Hauptforderung in Höhe von 89,90 Euro, weiteren 10,00 Euro Mahnkosten und Inkassokosten in Höhe von 58,50 Euro zusammen. Hinzutreten Auslagen in Höhe von 7,50 Euro. Nach Fristablauf droht das Unternehmen, dem Auftraggeber zu empfehlen, die Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Das geht aus Schreiben der Jedermann Inkasso GmbH hervor, die der Rechtsanwaltskanzlei Wedermann | von Rüden vorliegen.

Der Berliner Rechtsanwalt Nico Werdermann vertritt nach eigenen Angaben hunderte Mandanten gegen Forderungen solcher Dating-Portale, zu dem auch das umstrittene Portal „c.Dating“ gehört. Oftmals ist den Verbrauchern nicht klar, dass mit dem Abschluss einer Probemitgliedschaft für einen Euro eine automatische Verlängerung um 6 Monate verbunden ist, die zu einer Kostenlast von mehr 500,- Euro führen kann. „Insoweit halten die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht stand“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt. Es läge eine deutliche Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Verbrauchers und dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. „Mit einer Kostenbelastung von mehr als 500,- Euro muss kein Verbraucher rechnen“, fasst Werdermann zusammen. Aus diesem Grund seien die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf vielen Flirtportalen unwirksam.

Widerrufsrecht wird nicht wirksam ausgeschlossen

Auch der Ausschluss des Widerrufsrechts sei unwirksam. Er kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn digitale Inhalte zum Download angeboten werden. Damit sind nach dem Willen des Gesetzgebers aber Downloads von Filmen oder Streams gemeint, nicht jedoch das Zurverfügungstellen eines Datingportals. Daher können Verbraucher den Vertrag auch nach Abschluss des kostenpflichten Vertrages widerrufen. „Ohnehin wird vorausgesetzt, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Daran fehlt es jedoch unserer Auffassung nach“, sagt Werdermann. Damit kann das Widerrufsrecht auch noch nach Ablauf von 14 Tagen ausgeübt werden.

Verbraucher verzweifeln oft an der Kündigung

„Der Umstand, dass die Kündigung eigentlich zu ihrer Wirksamkeit keiner Annahmeerklärung der Gegenseite bedarf, lässt viele Verbraucher verzweifeln. Auf die Aufforderung, die Kündigung zu bestätigen, wird oftmals nicht reagiert, oder nur sehr zaghaft. Auf die rechtlichen Bedenken wird inhaltlich meist nicht mit der angemessenen und erwarteten Tiefe eingegangen. Auch nach der Kündigung wird weiterhin Geld von den Konten unserer Mandanten abgebucht“, sagt Werdermann. In diesem Fällen würde sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts lohnen. Dieser kann der Gegenseite nochmals die Rechtslage darlegen und ausführen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.

Unser Kanzleiteam bietet ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem Mandanten ihre Erfolgschancen ausloten können. Oftmals werden die Kosten anteilig von einer privaten Rechtsschutzversicherung getragen.

Weitere Informationen finden Sie unter unserer Homepage.


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