Postbank-Pannen mit dramatischen Folgen - Bafin rügt die Deutsche Bank

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Nun hat die Postbank ganz offiziell Ärger: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bafin - hat dem Unternehmen, bzw. der "Mutter" Deutsche Bank eine offizielle Rüge erteilt.

Dabei geht die Behörde nicht auf einzelne Kundenbeschwerden ein, sondern straft die Bank mit einem allgemeingültigen Anschreiben ab. So ein Vorgehen ist nur vertretbar, wenn sehr viele gleich gelagerte Beschwerden eingehen und das Amt den Eindruck hat, dass hier "ganz allgemein" etwas nicht im Lot ist.

Zuletzt hatte die Bafin 2021 auf diese Weise reagiert, als sich sehr viele Nutzer mit identischen Aussagen über Zugänge beim Online-Trading beschwert hatten.

Die Bafin-Kritik richtet sich an die Deutsche Bank, die die Postbank zur Abwicklung ihres Privatkundengeschäftes übernommen hatte. Die Probleme begannen mit der IT-Umstellung. teilweise war die Servicehotline der Postbank nicht mehr erreichbar. Kunden konnten kein Geld mehr abheben, Probleme gab und gibt es auch bei Pfändungsschutzkonten und Auszahlungen von Erbschaften.

Die Verbraucherzentrale NRW wandte sich direkt an die Bafin, die dann auch reagierte: „Nach allen in letzter Zeit erkennbaren Versuchen der Postbank-Führung, das Gesamtausmaß der Probleme medial zu bagatellisieren und zu beschwichtigen, wird durch klares aufsichtsrechtliches Einschreiten jetzt ein wichtiges Zeichen für die Kontoinhaber gesetzt“,  so wird Silke Rey Romero von der Verbraucherzentrale NRW vom Handelsblatt zitiert

Für Rechtsanwalt Fritsch beantwortet die Rüge der Bafin nicht die Frage nach dem Schadensersatzanspruch der Opfer: "Wenn z.B. nach dem Tod eines Angehörigen dessen Konto nicht zeitnah geschlossen wird, bedeutet dies für die Erben einen unangemessenen Aufwand, denn Abbuchungen, Lastschriften, Daueraufträge etc. laufen weiter!" 

Teilweise muss enormer Aufwand betrieben werden, um wieder Zugriff auf ein Konto zu bekommen. Insbesondere bei einem, Pfändungsschutzkonto kann das dramatische Auswirkungen haben. Fritsch: "Auf diesen Konten ist das einzige Geld, über das zahlungsunfähige Menschen zum Lebensunterhalt verfügen dürfen. Ohne Zugriff oder nach unzulässigen Pfändungen können lebensnotwendige Ausgaben nicht mehr bezahlt werden" 

In einem aktuellen Fall bediente die Postbank Gläubiger eines zahlungsunfähigen Kontobesitzers, obwohl sich auf dem Konto nur Leistungen der Pflegekasse befanden! Ein klares Vergehen gegen juristisch gültige Vorgaben des gesetzlich geregelten Pfändungsschutzes.

In einem anderen Fall erfuhren Erben, dass es bis zu einem Jahr dauern könne, bis das Konto geschlossen werden könnte.

Fritsch: "Da hilft dann nur noch eine Einstweilige Verfügung!"



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