P&R - Landgericht Traunstein verurteilt Berater zu Schadensersatz

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Das Landgericht Traunstein hat mit Urteil vom 13.01.2021 (noch nicht rechtskräftig) zwei Beratungsgesellschaften zum Schadensersatz an eine P&R - Anlegerin in Höhe von fast € 900.000,00 verurteilt. Die Richter am Landgericht nahmen an, dass die Containerinvestments nicht - zumindest nicht in dieser Größenordnung - für die private Altersvorsorge geeignet waren. 

Der Geschäftsführer der Beklagten, der auch Namensgeber einer bekannten Versicherungsmaklergesellschaft in Prien a. Chiemsee ist, hat seit den 1990er Jahren an zahlreiche Kunden P&R Investments, oftmals als vermeintliche Altersvorsorge, vertrieben. 

Anlageberatungsverträge mit dem Ziel der Altersvorsorge

Das Gericht stellte zunächst fest, dass zwischen den Parteien Anlageberatungsverträge zustande gekommen sind. Die Klägerin war zudem seit Jahrzehnten mit dem Geschäftsführer der Beklagten eng befreundet. 

Sowohl die Klägerin als auch deren Ehemann konnten überzeugend aussagen, dass sie dem Berater das Anlageziel der Altersvorsorge mitteilten. Die Sicherheit der Investments waren daher von besonderer Bedeutung. Gleichwohl empfahl der Berater die P&R Container. 

Die Eheleute schilderten dem Gericht, dass der Berater ihnen immer wieder die Sicherheit der Investments versicherte und dabei von einer "Containerrente" und einer "todsicheren" Anlage sprach. 

Für das Gericht ergab sich eindeutig, dass der Berater den Wunsch einer Altersvorsorge kannte und die P&R Investments als für die Altersvorsorge geeignet dargestellt hat, nämlich sogar als bessere Alternative zur (gesetzlichen) Rentenversicherung. 

So verwendete der Berater üblicherweise in seinen E-Mails den Satz: 

                 „Statt Rentenversicherung besser die „Containerrente“ !

P&R Investments nicht zur Altersvorsorge geeignet

Die P&R Investments sind nach Auffassung des Gerichts aber nicht geeignet, in dem Umfang der privaten Altersvorsorge zu dienen, wie dies die Klägerin wünschte. Das Anlageziel der Altersvorsorge muss zwar die Inkaufnahme von Verlustrisiken nicht generell ausschließen. 

Der Wunsch der Klägerin nach einer sicheren Geldanlage muss hier aber den Umständen entsprechend dahin verstanden werden, dass jedenfalls das eingezahlte Kapital erhalten bleiben sollte. Dieses Anlageziel ist mit den P&R Containern nicht zu erreichen, so dass deren Empfehlungen nicht dem Anlageziel der Klägerin entsprochen hat und ihr somit bereits nicht hätte angeboten werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2009, XI ZR 152/08). Da es der Klägerin hier auch nicht nur um eine ergänzende Altersvorsorge ging, sondern - nach Auffassung des Gerichts - die streitgegenständlichen Anlagen ein wesentliches Standbein der Altersvorsorge für die Klägerin und ihren Mann darstellen sollten, waren die Anlagen - vor allem vor dem Hintergrund ihres insgesamt getätigten Volumens - nicht zur Altersvorsorge, wie von der Klägerin gewünscht, geeignet.

Vermögenschadenhaftpflichtversicherung tritt ein

Wie im aktuellen Fall der Unternehmen aus Prien a. Chiemsee stehen zumeist zahlungskräftige Vermögensschadenhaftpflichtversicherer hinter den Beratern, die auch hohe Schadenssumme ausgleichen können. Ein Vorgehen gegen Berater/Vermittler ist daher in den allermeisten Fällen einem Vorgehen gegen etwa den Wirtschaftsprüfer, der auch nur beschränkt auf eine Haftungssumme haftet, vorzuziehen.  

Kostenlose Erstberatung

Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte PartmbB (vormals: WinterWotsch Rechtsanwälte) und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Sarah Mahler stehen P&R-Anlegern für eine kostenfreie Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.


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