P&R-News: Landgericht Stuttgart verurteilt Vermittler zum Schadensersatz

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Nachdem wir im Februar das bundesweit erste Urteil gegen einen Vermittler von P&R-Containern vor dem LG Erfurt erstritten haben, konnten wir eine ganze Reihe wirtschaftlich sehr positiver Vergleiche für P&R-Anleger abschließen.

Nunmehr haben wir einen weiteren Erfolg für P&R-Anleger vor dem LG Stuttgart erzielt.

Urteil Landgericht Stuttgart vom 27.11.2019, Az.: 21 O 302/18

Das Gericht hat einen Anlagevermittler zur Zahlung von rund 37.000,00 Euro verurteilt. Lediglich hinsichtlich einer neueren Beteiligung aus dem Jahre 2017 kam es aufgrund der Besonderheiten des Falls zu einer Abweisung.

Zusätzlich muss der Vermittler Zinsen zahlen und die Anlegerin von Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter freistellen. Der beklagte Anlagevermittler wurde von einer bekannten Kanzlei mit Sitz in Bielefeld und Markdorf vertreten.

Die von uns vertretene Anlegerin hatte erstmals im Jahre 2003 P&R-Container über den Vermittler gekauft. Die damalige Beratung durch den Vermittler war gänzlich unzureichend, da nicht über wesentliche Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurde. Insbesondere das Totalverlustrisiko der P&R-Kapitalanlagen hat der Vermittler unerwähnt gelassen. 

Auch mit dem von den Anwälten der Beklagten bemühten Vergleich zu Immobilienfonds (bei denen einige Gerichte ein Totalverlustrisiko nicht per se aufklärungspflichtig ansahen) hat das Gericht deutlich zurückgewiesen. Unsere Argumentation, dass ein Container auf den Weltmeeren, der eine Nutzungsdauer von maximal 12 Jahren hat, nicht mit einer Immobilie vergleichbar ist, hielt das LG Stuttgart für stichhaltig.

Das Gericht ist auch unserer Auffassung gefolgt, dass die ursprüngliche Beratung aus dem Jahre 2003 auf die späteren Vertragsschlüsse fortwirkte. Dies ist aus unserer Sicht auch völlig lebensnah. Die Anlagevermittler haben in der Regel die P&R-Container – oftmals vor Jahren oder Jahrzehnten – den Anlageinteressenten vorgestellt und bei Folgeverträgen nicht jedes Mal umfangreich neu beraten. Selbstverständlich darf ein Anleger annehmen, dass die ursprünglichen Aussagen des Beraters so lange weiter gelten, bis der Berater neue Informationen mitteilt.

Insgesamt also ein schöner Erfolg, der weiteren Rückenwind gibt für künftige Klagen gegen Anlagevermittler.

SGP Rechtsanwälte, Dezember 2019


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