Prämiensparverträge - Die BaFin zwingt Kreditinstitute zum Handeln

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Die Sparkassen haben in den 90er Jahren Prämiensparverträge aufgelegt. Diese sind für die Verbraucher:innen äußerst günstig. Aus diesem Grund versuchen die Sparkassen diese Verträge zu beenden oder die Zinsen kleinzurechnen.

Während der Bundesgerichtshof bereits vor geraumer Zeit gängige Zinsanpassungsklausel für unwirksam befunden hat, hielten sich die betroffenen Sparkassen bedeckt.

Bislang mussten Sparer selbst aktiv werden, wenn diese in Erfahrung bringen wollten, ob auch ihr Sparvertrag eine unwirksame Zinsanpassungsklausel enthält.  Dem will die BaFin nunmehr entgegentreten und legt den Kreditinstituten die Pflicht auf, die Verbraucher über jenen Umstand zu informieren.

Insbesondere soll die Maßnahme damit verbunden werden, dass den Verbrauchern entweder eine unwiderrufliche Zusage einer Nachberechnung auf Grundlage einer noch zu erwartenden zivilgerichtlichen ergänzenden Vertragsauslegung zu erteilen ist oder ein Angebot einer sachgerechten (den Vorgaben des BGH entsprechenden) Zinsanpassungsklausel als individuellen Änderungsvertrag unterbreitet werden soll.

Sofern betroffene Verbraucher bereits eine Einigung mit dem jeweiligen Kreditinstitut getroffen haben, findet die Allgemeinverfügung keine Anwendung.

Die Kreditinstitute haben nunmehr die Möglichkeit der Allgemeinverfügung zu widersprechen oder entsprechend der Weisung der BaFIn zu handeln.

Damit bleibt die konkrete Berechnungsweise jedoch weiterhin offen. Sollten die betroffenen Kreditinstitute sich dafür entscheiden nunmehr tatsächlich auf die Verbraucher zuzugehen, ist damit zu erwarten, dass diese durch zu geringe Vergleichsangebote eine schnelle Erledigung herbeiführen wollen.

Etwaige Vergleichsangebot sollten in keinem Fall vorschnell unterzeichnet werden. In jedem Fall sollten die eigenen Ansprüche von spezialisierten Anwält:innen überprüft werden.

Gerne können Sie uns hierzu Ihre Unterlagen übersenden. Wir erstellen für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.



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