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Preiserhöhung und Kündigungen bei Gas und Strom oft illegal

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Dürfen Energieversorger höhere Preise nehmen oder bleiben sie an Preisgarantien gebunden?

Unfassbare 78 % aller Gaspreiserhöhungen oder Strom-Vertragskündigungen, die uns vorliegen, sind falsch und müssen nicht akzeptiert werden!

In 92 % der Fälle, die wir annehmen, gewinnt Cyfire die außergerichtliche Auseinandersetzung. Stromanbieter und Gaslieferanten  müssen die Preiserhöhungen zurücknehmen. 


Dürfen Energieversorger höhere Preise nehmen oder bleiben sie an Preisgarantien gebunden?


Uns liegen seit geraumer Zeit zahlreiche Preiserhöhungen von Energieversorgern wie gas.de, Stromio, immergrün, Grünwelt Energie und PrimaStrom vor. Bei PrimaStrom hat es sich z.B. um eine Preiserhöhung von 220 % gehandelt. In etwa der Hälfte der Fälle handelte es sich um nicht gerechtfertigte Erhöhungen. Denn Energieversorger bleiben meist an Preisgarantien gebunden.


Preiserhöhung bei Strom und Gas trotz Preisbindung?


In aktuellen Schreiben informieren Strom- und Gasanbieter über anstehende Preiserhöhungen mit der Begründung, sie müssten ja nun auch bedeutend teurer einkaufen.

So z.B. auch das Unternehmen ExtraEnergie. Hier wurde 2022 vor dem LG  Düsseldorf  (Az 12 O 247/22) im Eilverfahren eindeutig zugunsten des Verbrauchers entschieden. Unternehmen müssen sich auch bei erhöhten Beschaffungskosten an abgegebene Preisgarantien halten. 

Haben Sie also einen Vertrag mit einer Preisgarantie, Preisbindung oder Preiszusage bis zu einem bestimmten Datum, dann darf Ihr Versorger den Preis im Normalfall nicht erhöhen.


Vorsicht! Preiserhöhungen versteckt in Werbemail = ungültig = sofort reagieren


Immer wieder passiert es, dass Mandanten die Preiserhöhung übersehen haben. Dann werden wichtige Fristen verpasst. Aber auch dann kann oftmals noch gegen die Preisanpassung widersprochen werden. Z.B. wenn die Preiserhöhung nur als Nebensache in einer Werbemail erwähnt wurde. Oder die Erhöhung der Preise war Teil eines Newsletters. 

Gesetzlich ist es so, dass jedem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden muss, bei einer Erhöhung der Preise von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können. Das ist aber nur möglich, wenn über die Preiserhöhung ausführlich informiert wird. Passiert das nicht oder wird die Information in einem Schreiben, dass eindeutig nach Werbung aussieht oder Newsletter versteckt, dann kann es sich um einen Verstoß gegen das Transparenzgebot handeln. Das OLG Köln (Az 6 U 304/19)  hat dazu ein eindeutiges Urteil gefällt. 

Ihre Preiserhöhung war in einem Newsletter oder einer Werbemail versteckt? Eventuell müssen Sie dann nicht zahlen. 


Achtung Kündigungsfalle


Ihr Energielieferant hat die Preise erhöht, obwohl Sie eine Preisgarantie hatten? Sie haben Ihr Recht genutzt und dem widersprochen. Aber auch hier heißt es Aufpassen! Das Unternehmen bestätigt nun Ihrer "Kündigung". Doch kündigen wollten Sie nicht. 

In diesem Fall müssen Sie sofort tätig werden. Denn vermutlich können Sie den alten Preis fordern. Sofern Ihre Preisgarantie tatsächlich greift.


Versteckte Preiserhöhung - genau prüfen


Ein beliebter Trick ist die versteckte Preiserhöhung. Sie erhalten eine Mail oder einen Brief und finden auf der ersten Seite Berichte über die Konzernentwicklung, finanzielle Details und mehr. sie haben kein Interesse und das Schreiben verschwindet im Papierkopf. Doch Sie haben verpasst, dass auf Seite 2 eine Preiserhöhung angekündigt wurde. 

Erst bei der nächsten Rechnung kommt das teure Erwachen mit der hohen Zahlungsaufforderung. Aber auch hier ist noch nicht alles verloren, denn diese Preiserhöhung vermutlich nicht wirksam. Mit intensiver Fallrecherche ist es meist möglich Sie aus dieser Situation heraus zu holen. Vor einiger Zeit lagen Cyfire Schreiben vor, bei denen sich scheinbar dieser Taktik bedient wurde. 


Stromvertrag per Telefon geschlossen? Telefonverträge sind anfechtbar


Unternehmen wie PrimaStrom sind dafür bekannt, Neukunden per Telefon zu akquirieren. Ein ungeplantes Telefonat, kurz nicht aufgepasst und ehe man sich versieht, hat man einen Stromvertrag mit schlechten Konditionen abgeschlossen. Was tun?

Mit dem seit 1. Dezember 2021 geltenden § 54 TKG sind die Verbraucher endlich  besser vor Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden, geschützt.

Denn neu ist: Bei Abschluss am Telefon muss der Anbieter nach dem Telefonat alle Informationen in Textform zur Verfügung stellen. Und: Verbraucher müssen dem abgeschlossenen Vertrag schriftlich zustimmen.

Es ist also noch nicht zu spät. Vor Kurzem lag uns ein Vertrag von PrimaStrom vor. Der Energielieferant wollte einen vierfach erhöhten Strompreis aufrufen. Der Vertrag sei für 24 Monate geschlossen worden. Mit einer ausgeklügelten Strategie hat Cyfire den Mandanten aus dem Vertrag bekommen. Das hieß 3600,00 Euro Ersparnis in den nächsten 24 Monaten.


Welche Stromanbieter und Gaslieferanten haben Preiserhöhungen vorgenommen? Hier können Sie noch etwas tun!


  • EnBW: ca. 31 % seit 1.10.22

  • e-regio: Ca 7 %

  • Grünwelt Energie: Ca 26 %. Grundpreis auf ca 18 €/Monat

  • Immergrün: Preiserhöhungen auf ca. 49 Cent

  • PrimaStrom: erneute Preiserhöhung

  • Stadtwerke Potsdam: ca. 45 % seit 1.9.22

  • Stadtwerke Grünstadt: Erhöhung um ca. 2 Cent seit 1.9.22

  • Stromio: Preiserhöhung

  • Vattenfall: ca 24 % ab 2023

  • Liste nicht abschließend, ohne Gewähr


Mein Versorger erhöht den Preis trotz Preisgarantie - was kann ich tun?


Senden Sie das Preiserhöhungsschreiben zur kostenlosen Ersteinschätzung an die Cyfire Verbraucherrecht-Experten. Sollte es sich tatsächlich um eine ungerechtfertigte Preiserhöhung handeln, werden wir sofort für Sie tätig. 

Viele Gaserhöhungen die uns vorliegen sind falsch - die Cyfire Experten finden die Fehler, die Ihre Strompreiserhöhung und Gaspreisanpassung unwirksam machen.

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Energieanbieter den Preis erhöhen darf? Senden Sie einfach Ihren Vertrag und das Schreiben mit der Preiserhöhung per E-Mail an die Cyfire Verbraucherrecht-Experten unter info at cyfire.net. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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