enno energie GmbH – versteckte Preiserhöhung für Strom unter Energiespartipps

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Anfang September ist der Ökostrom-Anbieter enno energie GmbH aus Nordrhein-Westfalen vom Marktwächter Energie aufgrund einer intransparenten Preiserhöhung abgemahnt worden.

Der Ökostrom- und Gasanbieter enno energie GmbH verschickte einen als hilfreiches Anschreiben mit verschiedenen Energiespartipps getarnten Brief an seine Kunden. Nur bei aufmerksamem Lesen finden diese auf der zweiten Seite unten einen Hinweis auf die „eingeschränkte Preisgarantie mit neuen Konditionen“. Diese können eine deutliche Gebührenerhöhung zur Folge haben, beispielsweise eine Verdoppelung des Grundpreises und zusätzlich ein Anstieg des Verbrauchspreises um knapp 15 %.

Immer wenn ein Energieversoger seine Preise erhöht, haben Sie als Endkunde ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag somit fristlos kündigen. Dies kann durchaus lohnenswert sein, wenn ein anderen Anbieter günstigere Konditionen anbietet. Aus diesem Grund berichteten Mandanten wiederholt von Fällen, bei denen die Information über eine Preiserhöhung in einem Werbe- oder Informationsschreiben regelrecht versteckt waren. Manchmal fand sich die Information über eine Preiserhöhung auch erst auf der Jahresrechnung oder wurde per Mail verschickt, wobei weder Betreff noch Absender auf den Stromanbieter schließen ließen. Die Anbieter hoffen vermutlich, dass intransparente Preiserhöhungen weniger Sonderkündigungen zur Folge haben.

Wie soll man als Kunde nach einer (intransparenten) Preiserhöhung reagieren?

Leider sind versteckte Tarifänderungen nichts Neues und werden vermutlich auch nach der Abmahnung der enno energie GmbH weiter vorkommen. Grundsätzlich haben Energieanbieter laut Energiewirtschaftsgesetz das Recht ihre Gebühren zu erhöhen, wenn sich bestimmte Kostenfaktoren, beispielsweise die Stromsteuer oder die EEG-Umlage, erhöhen. Da es in der Vergangenheit jedoch immer wieder zu unerlaubten Preiserhöhungen kam, lohnt sich eine Kontrolle durchaus.

Prüfen Sie zudem, ob ein Anbieterwechsel für Sie sinnvoll ist, ggf. sollten Sie sobald wie möglich kündigen, um eventuelle Fristen einzuhalten. Ebenfalls empfehlenswert ist es den Vertrag bzw. die AGB des bisherigen Energieanbieters noch einmal genau zu lesen, da Sie ggf. einen Bonus verlieren könnten, der an eine gewisse Mindestlaufzeit gebunden ist, z. B. ein Jahr.

Muss mich mein Energieanbieter rechtzeitig über Preisänderung informieren?

Ihr Anbieter muss Ihnen laut Rechtsprechung die Änderung der Gebühren per Brief, oder, falls Sie dem zugestimmt haben, per E-Mail, mitteilen und zwar offensichtlich. Das Anschreiben muss gut verständlich verfasst sein und der Anlass, der Umfang und die Voraussetzungen für die Preisanpassung müssen deutlich daraus hervorgehen. Auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht müssen Sie hingewiesen werden.

Wie kann unserer Kanzlei Ihnen helfen?

Hat Ihr Energieversorger Sie nicht mithilfe eines transparenten Anschreibens über eine Preiserhöhung informiert und diese, wie beispielsweise die enno energie GmbH, als Informationsschreiben getarnt? Oder wurden Sie sogar überhaupt nicht über neue Preise informiert? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Energieversorger, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe unserer praktischen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten aus ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keinerlei Rolle.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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