Private Equity Group– Achtung unseriös

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Erneut rückt ein Angebot mit dubiösen Festgeldanlagen des Anbieters Private Equity Group mit Adressen in Madrid und Mallorca, in den Fokus.

Finanztest warnt

In der Ausgabe 11/2023 warnt Finanztest vor Festgeldangeboten der Private Equity Group. Es würden Festgelder über 12 Monate mit 5,95 % von der ING Bank in Polen angeboten, so Finanztest.

Auf die Nachfrage von Finanztest habe sich aber ergeben, dass die ING Bank das Angebot nicht kannte.

BaFin schreitet ein 

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt nun nach einem eigenen Hinweis der Behörde gegen die Private Equity Group. Die BaFin warnt ausdrücklich vor Angeboten der Private Equity Group. Nach den der BaFin vorliegenden Informationen würde die Gesellschaft Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin über die Webseite privateequity-group.com anbieten.

Auf der Webseite privateequity-group.com wird damit geworben, dass man als Investmentunternehmen eine große Verantwortung gegenüber den Investoren trage, die die langfristig Mittel zur Verfügung stellen und die Investoren aus der ganzen Welt kommen würden und Pensionskassen, Finanzinstitute sowie Vermögens- und Fondsverwalter umfassen.

Weiterhin wird dargestellt, dass bei jeder Transaktion, die man tätige, man auch in eigenes Geld investiere und dies die Überzeugung unterstreiche, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass die Interessen mit denen der Investoren im Einklang stehen.

Unseriöses Angebote von Festgeldern

Soweit nach den Recherchen von Finanztest von der Private Equity Group Festgelder, angeblich bei der ING Bank in Polen, angeboten werden und die ING Bank ein derartiges Angebot gar nicht kannte, handelt es sich offensichtlich bei der Offerte von Festgeldanlagen der Private Equity Group um ein unseriöses Angebot.

Insoweit ist dies auch ein Anhaltspunkt für einen Betrug.

Auch die Ermittlungen der BaFin und der Umstand, dass die Private Equity Group, soweit Festgeldanlagen angeboten werden, dafür über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, deuten auf einen Betrug hin.

Wir hatten auch schon in unserem Artikel „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ ausgeführt, dass Anleger durch die Angebote mehrerer anderer Anbieter von Fest- und Tagesgeldern betrügerisch geschädigt werden bzw. auch die entsprechenden Gesellschaften ohne Erlaubnis der BaFin tätig sind.

Genehmigung der BaFin für Festgelder

Wenn Anleger in Deutschland Festgeldanlagen angeboten werden und dabei auch eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln. Um ein solches Bank- bzw. Einlagengeschäft über das Angebot einer Festgeldanlage zu betreiben, muss ein Anbieter über eine Erlaubnis der BaFin verfügen.

Über eine derartige Erlaubnis verfügt das Unternehmen gemäß der BaFin aber nicht.

Optionen für Anleger der Private Equity Group

Sofern es sich bei dem Angebot der Private Equity Group um ein unerlaubtes Bank- bzw. Einlagengeschäft oder auch um unerlaubte Finanzdienstleistungen handelt, die ohne Erlaubnis der BaFin betrieben werden, kann sich für einen Anleger, der Kapital, z. B. für eine Festgeldanlage, zur Verfügung gestellt hat, gegen die Gesellschaft selbst als auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG darstellen lassen.

Auch andere Ansprüche sind denkbar.

Anleger sollten nach unserer Ansicht auch unbedingt handeln, wenn sie keine Rückzahlungen auf Festgeldanlagen erhalten oder auch versprochene Zinsen nicht gezahlt werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits eine große Anzahl von Anleger, die über vergleichbare Fest- und Tagesgeldangebote betrügerisch geschädigt worden sind und berät auch Anleger der Private Equity Group hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 20.10.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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