Professionelle Sachverständige und Unparteilichkeit: Einblick in einen aktuellen Fall

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OLG München, Beschluss vom 05.05.2023 - 31 W 259/23

ZPO §§ 42, 406

Hintergrund des Falls

In einem laufenden Verfahren vor einer Baukammer wurde ein öffentlich bestellter Sachverständiger von der zuständigen IHK benannt. Seine Aufgabe bestand darin, auf Basis eines Beweisbeschlusses Feststellungen zu treffen. Doch hier begann das Problem: Die Feststellungen des Sachverständigen gingen über den ursprünglichen Auftrag hinaus.

Unparteilichkeit in Frage gestellt

Der Fall nahm eine interessante Wendung, als der Sachverständige eigenmächtig über die Grenzen des Beweisbeschlusses hinausging. Diese Überschreitung führte zu der Frage, ob seine Unparteilichkeit beeinträchtigt war. Insbesondere, weil seine erweiterten Feststellungen eine Tendenz zeigten, die zugunsten oder zu Lasten einer Partei ausfiel.

Entscheidung des Oberlandesgerichts

Nachdem das Landgericht die Ablehnung des Sachverständigen aufgrund der vermuteten Befangenheit abwies, hatte das Oberlandesgericht eine andere Ansicht. Es erkannte an, dass das Verhalten des Sachverständigen durchaus Zweifel an seiner Unparteilichkeit weckte. Dies geschah, da er eigenmächtig Themen behandelte, die nicht Teil des ursprünglichen Auftrags waren. Das OLG betonte zudem die besondere Rolle eines gerichtlichen Sachverständigen im Vergleich zu einem privat beauftragten Berater.

Lehren aus dem Fall

Die Geschichte zeigt, dass die Ablehnung von gerichtlichen Sachverständigen zwar selten ist, jedoch Situationen existieren, in denen Unparteilichkeit infrage gestellt werden kann. Die Entscheidung des OLG verdeutlicht die wichtige Rolle eines Sachverständigen als "technischer Richter" und wie weit seine Kompetenzen reichen dürfen. 

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Foto(s): Udo Kuhlmann


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