PROJECT Insolvenzverfahren – Immobilien und Fonds - ​Nächste Schritte für Anleger und Käufer

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Die Project-Gruppe hat kürzlich mitgeteilt, einen Anträge auf Regelinsolvenz für insgesamt fünf Gesellschaften gestellt zu haben. Dabei handelt es sich um vier Gesellschaften im Immobilien- und eine Gesellschaft im Investmentbereich der Unternehmensgruppe.

Dies ist eine für viele Marktteilnehmer und Betroffene unerwartete Entwicklung. Uns erreichen seit Tagen Anfragen und Anrufe besorgter Anleger und Immobilienkäufer, die sich fragen, wie es weitergeht. Viele sprechen von tiefgreifender Unsicherheit. 

Die PROJECT Unternehmensgruppe

Auf der Projektentwicklungsseite der Gruppe, dem Immobilienbereich, wenn man so will, handelt es sich um die "Muttergesellschaft", die Holdinggesellschaft PROJECT Real Estate AG und die Tochtergesellschaften PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH, PROJECT Immobilien Management GmbH und Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH jeweils mit Sitz in Nürnberg. Die Immobiliengesellschaften haben Projektentwicklungs- und Bauträgermodelle sowie Vermarktungslösungen angeboten. Die PROJECT-Gruppe betreute zuletzt ca. 60 Immobilienprojekte.

Noch nicht von den Insolvenzen betroffen sind derzeit, Stand 17.08.23, die Objektgesellschaften der PROJECT-Gruppe. 

Nachdem bereits im Immobilienbereich die Insolvenzanträge angekündigt wurden, hat nunmehr auch die Project Vermittlungs GmbH aus dem Investmentbereich der PROJECT-Gesellschaften einen Antrag auf Regelinsolvenz gestellt. 

Investment- und Immobiliensparte hat der Konzern immer getrennt, sodass Schwierigkeiten bei der einen sich nicht auf die andere Sparte auswirken sollte. Ob dies tatsächlich so praktiziert und innerhalb des Konzerns gelebt wurde, bleibt jedoch vor dem Hintergrund der angekündigten Insolvenz der Project Vermittlungs GmbH offen.

Die Project Vermittlungs GmbH war für die Vermittlung der Investments verantwortlich. Wieso also eine Insolvenz der Immobiliensparte nun auch eine Auswirkung auf die Investmentsparte hat, bleibt zunächst offen. Berechtigterweise machen sich Anleger, aber auch Käufer von Immobilien, die zum Teil vor der Fertigstellung stehen,  nun Sorgen, was mit ihren Investments geschehen wird und ob auch weitere Gesellschaften der Investmentsparte Insolvenz anmelden werden.

Als vorläufige Insolvenzverwalter und -verwalterinnen wurden Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Rechtsanwaltskanzlei Schultze & Braun bestellt. Die Kanzlei informierte erstmals am 11.08.2023 über den weiteren Verlauf der Insolvenz. Die Kanzlei informiert darüber, dass Sanierungsoptionen sowie eine Fortführung der Bauprojekte geprüft werden. Als Grund für die Insolvenz werden wirtschaftliche Faktoren, wie etwa enorm gestiegene Baukosten genannt. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden nunmehr die weiteren Schritte prüfen.

Was können Betroffene jetzt schon tun? Was macht Sinn?

Es stellt sich natürlich für Betroffene, die angesichts der bislang doch stabilen und verlässlichen Entwicklung Ihrer Verträge mit der PROJECT Gruppe buchstäblich "aus allen Wolken fallen", die Frage was jetzt in der konkreten, noch nicht abgeschlossenen Entwicklung zu tun ist oder was überhaupt getan werden kann. 

Wir erhalten derzeit eine Vielzahl von Anfragen Betroffener, ob sich hier das Fallen von Dominosteinen realisieren wird, also sich die Krise ausbreiten wird, oder ob hier die Konstruktion der PROJECT Gruppe stark genug ist, auch Insolvenzen von einigen Kapitalgesellschaften auszuhalten.

Für Käufer von Immobilien sowie Anleger des Investment-Bereiches der PROJECT-Gruppe ist es nun wichtig, wenn möglich, ruhig und wachsam sein, um sich stets über neue Entwicklungen zu informieren und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist in jedem Fall empfehlenswert, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Warum jetzt schon?

Käufer von Immobilien

Für Verträge mit den jeweiligen Bauträgern bzw. der Projektgesellschaften gilt die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz: MaBV. Diese sieht in den §§ 15ff. MaBV eine Versicherung vor. Diese Versicherung soll gerade Fälle abdecken, in denen ein Bauträger in die Insolvenz rutscht. Dies ist in § 2 Abs. 3 Nr. 2 MaBV festgehalten. Betroffene stünden, jedenfalls auf dem Papier, also selbst im Worst-Case-Szenario nicht komplett schutzlos da.

Rechte und Schutzkonstruktionen sollten aber auch individuell zur aktuellen Sach- und Rechtslage geprüft und ggf. auch schon vorbereitet werden. Betroffenen ist daher zu empfehlen, sich anwaltliche Hilfe zu suchen und für konkrete Handlungsempfehlungen beraten zu lassen.

Anleger im Investmentbereich 

Hinsichtlich der Investmentfonds gilt es zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten und sich auch hier möglichst von von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Insbesondere Handlungsoptionen können bereits jetzt besprochen werden, sodass Sie bei weiteren Negativschlagzeilen zur PROJECT-Gruppe schon einen Plan vor Augen haben, mit dem es für Sie in Ihrem Fall weitergehen kann. Insbesondere stellen sich Ihnen hier natürlich die Fragen, wie es mit den Zahlungen und den Investments weitergeht oder aus Ihrer Sicht weitergehen soll. 

Rechtsberatung und anwaltliche Begleitung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen hat bereits in zahlreichen anderen ähnlich gelagerten Fallkonstellationen Anleger beraten und verfügt aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Grundstücksrecht.

Eine telefonische kurze Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation in einem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Klevenhagen ist kostenlos. Danach kann anhand der persönlichen Umstände gemeinsam entschieden werden, ob und vor allem wie eine anwaltliche Vertretung und Beratung für Sie wirtschaftlich und tatsächlich sinnvoll ist.

Im Rahmen einer Mandatierung ist Rechtsanwalt Klevenhagen als Ihr Fachanwalt ausschließlich persönlich für Sie da und steht Ihnen auch stets persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische Ersteinschätzung, damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Wenden Sie sich jederzeit gerne per E-Mail an uns oder rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 030 921 000 40 an. Sie erreichen uns telefonisch werktäglich von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 13:45 bis 17:00 Uhr. Emails werden regelmäßig und auch außerhalb unserer Sprechzeiten abgerufen und auch gelesen.


Foto(s): pixabay.com


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