Betrug und Phishing über Kleinanzeigen (ehem. Ebay Kleinanzeigen)

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Phishing-Angriffe auf Online-Plattformen wie dem ehemaligen "Ebay Kleinanzeigen" nehmen zu, wobei Betrüger die hauseigene Bezahlfunktion "sicher bezahlen" missbrauchen, um persönliche Kontodaten der Verkäufer zu erschleichen und hohe Beträge abzubuchen. Um sich vor Betrug zu schützen, sollten Nutzer Bewertungen prüfen, sichere Bezahlmethoden nutzen und im Betrugsfall schnell die Bank informieren sowie alle relevanten Informationen dokumentieren, um die Überweisung zu stoppen und potenziell Schadenersatz zu erhalten. Opfer von Phishing sollten zudem eine Strafanzeige erstatten. Die Kanzlei AdvoAdvice unter Leitung von Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen bietet Beratung und Unterstützung an und hat bereits erfolgreich Vergleiche mit Banken erzielt. Interessenten werden zu einer Kontaktaufnahme ermutigt, um ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten.

Online-Plattformen wie Kleinanzeigen, dem ehemaligen "Ebay Kleinanzeigen", entwickeln sich zu einem immer beliebteren Ort für den Kauf und Verkauf von Waren. Aber leider benutzen mittlerweile auch Straftäter diese Möglichkeit für ihre Straftaten als  Geschäftsfeld. Das sog. Phishing ist dabei eine der am häufigsten angewandten Betrugsmethoden . Dieses kann relativ einfach über die kürzlich hinzugefügte hauseigene Bezahlfunktion von Kleinanzeigen erfolgen, die eigentlich ursprünglich mal dazu gedacht war, Käufer und Verkäufer mehr Sicherheit zu verschaffen…

Der Phishing Betrug über Kleinanzeigen im Internet

Phishing Betrüger treten häufig als potentielle Käufer auf. Der Straftäter kontaktiert den Verkäufer und schlägt vor, die Bezahlung über die die Funktion „sicher bezahlen“ durchzuführen. Hierzu übersendet der Straftäter dem Verkäufer einen Link per Messenger Dienst, das kann Telegram oder auch WhatsApp oder per klassischer SMS sein. Der Verkäufer wird dann von dem Straftäter dazu aufgefordert,  seine eigenen persönlichen Kontodaten einzugeben, um die Zahlung zu erhalten. Anschließend erfolgt eine Abbuchung von der angegebenen Kreditkarte oder Debit-Karte des Verkäufers, meist über eine sehr hohe Summe.

Diese Art von Betrug ist nunmehr leider schon seit längerem erfolgreich, sodass selbst die Polizei u.a. im Internet unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/betrugsmasche-sicher-bezahlen-ebay-kleinanzeigen/ vor solchen Betrügern.

Wie schützt man sich vor einem möglichen Phishing Angriff?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Kleinanzeigen Nutzer ergreifen können und auch sollten, um einen Betrug zu vermeiden:

  1. Bewertungen anderer Nutzer prüfen: Falls der Verdacht eines Betrugs naheliegt, sollte man zur Sicherheit immer die Bewertungen des Nutzers überprüfen bzw. das Profil des mutmaßlichen Betrügers genau betrachten und auf etwaige Hinweise für ein Betrüger Konto untersuchen. Ein solcher Hinweis könnte beispielsweise sein, dass das Profil erst vor kurzem erstellt wurde.
  2. Sichere Bezahlungsmethoden verwenden: Es ist immer ratsam Zahlungsmethoden zu verwenden, die einen Käuferschutz bieten (wie z.B. PayPal), sodass im Falle eines Betrugs eine Rückerstattung möglich ist.

Leider kommt es dennoch immer mal wieder vor, dass von der Bank, entgegen der Anweisung der Nutzer, dass betroffene Konto oder Zahlungsmittel sofort zu sperren, eine Überweisung ausgeführt wird. In einem solchen Fall besteht gegen die jeweilige Bank jedoch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens bzw. auf Gutschrift des abgeflossenen Betrages zurück auf das eigene Konto.

Sollten Sie Opfer eines Phishings bei Kleinanzeigen und „Sicher bezahlen“ geworden sein, ist es wichtig, schnell zu handeln und die Hausbank zu informieren. Nur so kann ggf. das Ausführen einer Überweisung noch verhindert werden.

Wichtig ist es hierbei auch, dass Sie als Betroffener die Zeitabläufe genau dokumentieren. Wann haben Sie den Betrug bemerkt? Wann haben Sie die Bank oder das Kreditkartenunternehmen informiert? Auf welchem Weg ist dies erfolgt? Mit welchem Sachbearbeiter haben Sie wann unter welcher Telefonnummer gesprochen? Was wurde konkret vereinbart oder besprochen?

Je mehr konkrete Dinge Sie dokumentieren, desto besser sind Ihre Chancen auf Rückzahlung des abgebuchten Betrags oder auf Schadensersatz.

Natürlich müssen Sie auch eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist oftmals auch schon online über ein Formular möglich.

Vergleiche sind möglich

Unsere Kanzlei konnte in derartigen Fällen bereits Vergleiche mit einer Deutschen Geschäftsbanken erzielen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin rät deshalb: „ Wie bekommen immer mehr Anfragen von Phishing Opfern."

"Die gerichtlichen Entscheidungen der letzten Monate und Jahren zeigen, dass Phishing-Geschädigten  vielfältige Möglichkeiten offen stehen, Schadenersatz zu verlangen oder erlittene Schäden entscheidend zu kompensieren.", sagt Rechtsanwalt Klevenhagen.

Rechtsanwalt Klevenhagen berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Unsere Kanzlei ist bereits umfangreich auf diesem Gebiet tätig.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Wenden Sie sich auch gerne per E-Mail an uns oder rufen Sie einfach an. Sie erreichen unsere Kanzlei montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Foto(s): pixabay/AdvoAdvice


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