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Prozesskostenhilferechner: So berechnen Sie, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn Sie einen Rechtsstreit führen möchten, aber die Anwaltskosten und Prozesskosten nicht zahlen können, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Recht auf Prozesskostenhilfe (PKH) ist im Grundgesetz gesetzlich verankert. Auch § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) sieht vor, dass jede Partei das Recht auf Prozesskostenhilfe hat, wenn sie die Kosten nicht selbst zahlen kann.

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?

Nicht nur Privatpersonen können finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren beantragen. Juristische Personen wie etwa eine GmbH oder ein Verein haben ebenso das Recht dazu.

Stimmt das Gericht dem Antrag zu, übernimmt der Staat entweder die vollständigen Gerichtskosten des Antragsstellers, die durch den Gerichtsprozess anfallen, oder einen Teil davon. Entscheidend dafür sind die individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers. Zu diesen gehört unter anderem sein Einkommen.

Je nach Ihrem individuellen Fall gibt es einen Freibetrag, den Sie als Antragsteller verdienen dürfen, um die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe zu erfüllen. Dieser wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Bei der Ermittlung hilft unser Prozesskostenrechner.

So funktioniert das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH)

Beachten Sie, dass Sie den Antrag schriftlich bei dem zuständigen Gericht stellen müssen. Füllen Sie dazu am besten das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ aus.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einzureichen. Das ist besonders dann empfehlenswert, wenn Sie zum korrekten Ausfüllen des Formulars noch Rückfragen haben. Zudem sind auch viele Anwälte bereit, den Antrag auf Prozesskostenhilfe für ihre Mandanten zu übernehmen.

Zum Antrag gehört eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers

Haben Sie den Antrag abgeschickt, prüft das Gericht Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehören bei Privatpersonen unter anderem das Einkommen, die Steuerklasse und die Wohnkosten. Zudem überprüft das Gericht die Erfolgsaussichten Ihres Verfahrens. Hat der Rechtsstreit, den Sie führen möchten, nicht genügend Aussicht auf Erfolg, muss das Gericht Ihren Antrag auf PKH ablehnen.

Kann Prozesskostenhilfe für jedes Gerichtsverfahren beantragt werden?

Sie können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Rechtsstreit die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht, Zivilrecht oder Sozialrecht betrifft. Im Strafrecht wird keine Prozesskosthilfe gewährt – und das, obwohl in Verfahren mit Anwaltszwang vom Gericht gegebenenfalls ein Pflichtverteidiger gestellt wird.

Eine Ausnahme im Strafrecht ist das Adhäsionsverfahren. Hier können Geschädigte im Rahmen eines Strafverfahrens Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld fallen ins Zivilrecht. Daher können Geschädigte in einem solchen Fall Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein verlorener Prozess oder ein Vergleich kann trotzdem teuer werden

Beachten Sie: Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Anwalts. Die Kosten des Gegners sind nicht davon umfasst. Haben Sie Prozesskostenhilfe beantragt und verlieren den Prozess, müssen Sie trotzdem die gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren übernehmen.

Kommt es zu einem Vergleich, sollten Sie beantragen, dass die Prozesskostenhilfe auch für die Kosten des Vergleichs gilt. Anderenfalls müssen Sie diese Kosten trotz Prozesskostenhilfe selbst tragen.

Das Gericht darf die gewährte Prozesskostenhilfe auch zurückverlangen

Innerhalb von vier Jahren nach Ende prüft das Gericht die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers erneut. Haben diese sich gebessert, hat das Gericht die Möglichkeit, die gewährte Prozesskostenhilfe zurückzuverlangen.

Vorsicht: Verweigert der Antragssteller die Auskunft oder weigert sich, das Gericht bei der Nachprüfung zu unterstützen, kann das Gericht die Gewährung auch rückwirkend aufheben.

Bei der Berechnung, ob Sie berechtigt sind, Prozesskostenhilfe zu erhalten, und ob der Staat die Kosten vollständig oder teilweise übernimmt, hilft Ihnen unser Prozesskostenrechner.


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