PTBS-Erkrankung von Soldaten der Bundeswehr - Erfahrungen eines Vertragsanwalts

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Immer mehr Soldaten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren, leiden an psychischen Problemen. Die bekannteste und häufigste Form ist die sogenannte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der Verfasser verfügt über zwanzig Jahre an Erfahrungen im Wehrrecht. Er ist Oberstleutnant d.R. und vertritt als Vertragsanwalt des Deutschen Bundeswehrverbands (DBwV) die Interessen der Soldaten. Immer mehr Straftaten von Soldaten sind nach seinen Erfahrungen auf zurückliegende Ereignisse im Einsatz, die nicht verarbeitet wurden, zurückzuführen. Wenn ein Soldat beispielsweise mehrfach im Einsatz beschossen wurde und einer Bedrohung durch ID oder Minen ausgesetzt war und dann selbst seine Kameraden mit der Waffe bedroht, ist dies nicht entschuldbar aber nachvollziehbar. Die Umstände sind dem erkennenden Gericht im Strafverfahren oder anderen Verfahren zu verdeutlichen und in die Verteidigung einzubringen. Für die Diagnose PTBS ist es erforderlich, dass mindestens zwei der folgenden Persönlichkeitsänderungen beschrieben werden (Quelle:Wikipedia):

  • feindliche oder misstrauische Haltung
  • sozialer Rückzug
  • andauerndes Gefühl von Leere und Hoffnungslosigkeit (das ggf. mit einer gesteigerten Abhängigkeit von anderen, der Unfähigkeit, negative oder aggressive Gefühle zu äußern, oder anhaltenden depressiven Symptomen einher gehen kann)
  • andauerndes Gefühl von Nervosität oder von Bedrohung ohne äußere Ursache (das ggf. zu Gereiztheit oder Substanzmissbrauch führen kann)
  • andauerndes Gefühl der Entfremdung (anders als die anderen zu sein), ggf. verbunden mit dem Gefühl emotionaler Betäubung.

Nähere Informationen erhalten Sie über alle Vertragsanwälte des DBwV.


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