Sexueller Mißbrauch durch Soldaten der Bundeswehr - Erfahrungen eines Spezialisten im Soldatenrecht

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Im Jahr 2000 wurden aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs alle Bereiche der Bundeswehr und somit auch alle militärischen Laufbahnen für Frauen geöffnet.  Seitdem werden auch verstärkt Fälle des sexuellen Mißbrauchs vor deutschen Strafgerichten und den Truppendienstgerichten verhandelt und entschieden. Im  Jahr 2017 wurden 234 Fälle von sexuellen Übergriffen gemeldet (Quelle: faz.net). 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat in über 20 Jahren viele Verfahren für Soldaten geführt. Die Bundeswehr hat eine Vorschrift erlassen, welche den sexuellen Umgang unter Soldatinnen und Soldaten regelt ("Sexualerlaß"). Grundsätzlich ist es Soldaten erlaubt, sexuelle Beziehungen untereinander zu beginnen und auch zu führen. Eine Ausnahme stellt der "Einbruch in die Kameradenehe" dar. Eine Beziehung mit einer Kameradenfrau ist strafrechtlich irrelevant, wird jedoch mittels gerichtlichem Diszipkinarverfahren von der Bundeswehr verfolgt.

Probleme treten oft häufig nach ausschweifendem Genuß von Alkohol und Drogen auf. Gelegentlich werden auch sexuelle Verstöße von Personen vorgebracht, die dienstlich nicht die Leistungen erhalten, die sie etwa zur Übernahme eines anderen Status, einer Übernahme als Zeitsoldat, in eine Laufbahn oder in anderer Hinsicht benötigen. Der Nachweis einer falschen Aussage ist oft nicht einfach, wenn nur zwei Personen beteiligt sind.

Auch im regulären Dienstbetrieb können wiederholte verbale anzüglich Anspielungen, etwa nach dem Aussehen im Zusammenhang mit der Frage, was man nach Dienst vorhaben, bereits diziplinar verfolgt werden.

Für Vorgesetzte, welche solche Vorgänge gemeldet werden, entsteht dann konkreter Handlungsbedarf. Gehen sie solchen Vorwürfen nicht nach, laufen Sie selbst Gefahr wegen der Untätigkeit disziplinar geahndet zu werden. Neben Ermittlungen ist häufiig eine konfliktbedingte Versetzung zu verfügen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs angezeigt ist.

Oberstleutnant d.R. Christian Steffgen verteidigt und vertrtitt Beschuldigte und Opfer der Bundeswehr wegen Vorwürfen des sexuellen Mißbrauchs bis zur Vergewaltigung. Aus seiner Sicht ist eine frühzeitige Inanspruchnahme von anwatlichem Rat oft entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. 

Grundsätzlich sind die Vorwürfe aus der Verfahrensakte zu analysieren. Im Einzelfall kann ein Orrtstermin oder eine Vernehmung vor dem Wehrdisziplinaranwalt eine Gerichtsverhandlung obsolet machen.

Betroffene Soldaten können telefonisch  oder per e-mail eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände der Bundeswehr.

Foto(s): Fotolia_28745425S_jpg

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