Punkte in Flensburg und ihre Folgen - Teil 1

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Laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind immer mehr Verkehrsteilnehmer in Flensburg registriert. Wofür gibt es Punkte, wann werden Punkte gelöscht und welche Maßnahmen drohen? Hier erfahren Sie alles Wesentliche über das Flensburger Verkehrszentralregister.

Wofür gibt es Punkte?

Nicht jeder Verstoß hat einen Eintrag in das Verkehrszentralregister zur Folge.

Punkte gibt es für rechtskräftige Bußgeldbescheide oder Verurteilungen, in denen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von mindestens 40 € ausgesprochen wird. Dabei wird nur das reine Bußgeld berücksichtigt, die Verfahrenskosten spielen für die Frage der Eintragungsfähigkeit keine Rolle. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen, in denen die Geldbuße allein mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisses des Betroffenen unter 40 € reduziert wird. Hier ist für die Eintragung in das Verkehrszentralregister der im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelsatz maßgebend und es werden die Punkte eingetragen, die ohne die Reduzierung fällig gewesen wären.

Des Weiteren werden Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen bzw. Verurteilungen wegen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangener Straftaten in das Verkehrszentralregister eingetragen.

Wie viele Punkte es für begangene Zuwiderhandlungen gibt, ist gesetzlich geregelt. Je nach Schwere der Verfehlung drohen bei Ordnungswidrigkeiten 1 bis 4, bei Straftaten 5 bis 7 Punkte.

Eintragung der Punkte

Die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder der gerichtlichen Entscheidung eingetragen. Durch Einlegung eines Rechtsmittels kann die Rechtskraft des neuen Verstoßes verzögert werden. Auf diese Weise kann möglicherweise erreicht werden, dass Voreintragungen getilgt und damit unverwertbar werden.

Löschung der Punkte

Die Tilgungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, bei Verkehrsstraftaten fünf Jahre. Für Alkohol- und Drogenstraftaten sowie Entscheidungen, in denen eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre. Die Frist beginnt bei Bußgeldbescheiden mit Rechtskraft, bei strafrechtlichen Entscheidungen mit dem Ersturteil bzw. mit dem Erlass des später rechtskräftig gewordenen Strafbefehls. Beim Entzug der Fahrerlaubnis beginnt die Frist erst mit Wiedererteilung bzw. spätestens fünf Jahre nach dem Verlust des Führerscheins.

Die Löschung von an sich tilgungsreifen Eintragungen unterbleibt allerdings, solange weitere, für sich selbst noch nicht tilgungsreife Punkte vorhanden sind. So wird eine Ordnungswidrigkeit nur dann nach zwei Jahren getilgt, wenn innerhalb dieser Zeit kein neuer Verstoß begangen wurde. Mit jeder weiteren Eintragung beginnt dann für alle Verstöße erneut eine Zwei-Jahres-Frist. Bußgeldpunkte können jedoch nur die Tilgung von Ordnungswidrigkeiten, nicht aber die einer strafrechtlichen Entscheidung verhindern, während Straftaten bis zu ihrer eigenen Tilgungsreife die Löschung aller anderen Eintragungen hemmen. So ist eine Straftat also nach Fristablauf trotz neuer Ordnungswidrigkeit zu tilgen. Ordnungswidrigkeiteneinträge werden jedoch stets nach spätestens fünf Jahren gelöscht (Ausnahme: Drogen- oder Alkoholverstöße).

Die Löschung aus dem Verkehrszentralregister erfolgt erst nach Ablauf einer Überliegefrist von einem Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife. Das hat zur Folge, dass eine Ablaufhemmung auch eintritt, wenn eine neue Tat vor Eintritt der Tilgungsreife begangen wurde und bis zum Ablauf der Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung führt.

Punkteauskunft

Jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis hat einen Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden Eintragungen im Verkehrszentralregister. Die Auskunft ist kostenlos und wird relativ zügig erteilt. Der Antrag ist schriftlich durch die Post zu stellen. Zum Identitätsnachweis reicht die Übersendung einer einfachen Kopie des Personalausweises oder des Passes aus. In jedem Falle müssen aber alle Vornamen, Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtsort sowie Geburtsdatum genannt sein.

Inhaber eines neuen Personalausweises mit Ausweisfunktion können auch einen Online-Antrag stellen.

Mehr zum Thema "Punkte in Flensburg" finden Sie auf meiner Internetseite www.kanzlei-thalwitzer.de und www.verkehrsrecht-bayreuth.info.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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