Raub & räuberische Erpressung: Ermittlungsverfahren / Vorladung

  • 7 Minuten Lesezeit

Vorab wollten wir Ihnen jedoch Informationen geben, welche für Sie hilfreich sein werden:

Wann begehen Sie einen Raub?

Wen Sie mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Raub ist also Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Drohung.

Wegnahme bedeutet Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsam.

Die Wegnahme muss durch eine Nötigungshandlung im Sinne von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erfolgen.

Gewalt ist der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Dabei sollen auch psychisch vermittelte Zwangseinwirkungen ausreichen.

Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung davon abhängen soll, dass der Bedrohte nicht nach dem Willen des Täters reagiert.

Wie werde ich für Raub bestraft?

Raub ist ein Verbrechen und wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Nur in Ausnahmefällen - bei der Annahme eines minder schweren Falles, liegt die Strafandrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Jugendliche Straftäter müssen sich auf einen Arrest oder sogar eine Jugendstrafe einrichten.

Sollten Sie eines Raubes angeklagt werden, dann dürfen Sie sich einen Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Rechtsanwalt Clemens Louis übernimmt auch Pflichtverteidigungen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich unter 0201 - 47 868 - 11 bei mir.

Was ist ein schwerer Raub und wie wird dieser bestraft?

Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter

- eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

- eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt

- der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter

- bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet

- in den Fällen der bandenmäßigen Begehung (s.o.) eine Waffe bei sich führt

- eine Person bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat eine andere Person in die Gefahr des Todes bringt. 

Minder schwere Fälle werden von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Wann werde ich wegen räuberischer Erpressung bestraft?

Wenn Sie eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person, oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begehen.

Wie wird die räuberische Erpressung bestraft?

Räuberische Erpressung wird wie Raub bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Wie unterscheide ich Raub von räuberischer Erpressung?

Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend.

Welche Arten von Raub sind am häufigsten?

- Straßenraub und Handtaschenraub und andere Raubdelikte

- Raubüberfall: Tankstelle, Bank, Taxifahrer, Juwelier, Kassenboten, Werttransporter, Spielhalle

Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Raub?

Verstärkt werden Raubdelikte von jugendlichen Tätern ausgeführt. Diese Entwicklung wird mit Sorge beobachtet. „Abgezockt" werden dabei Gleichaltrige und ältere Menschen, welche sich nicht wehren können. Auf das „Abziehen" reagieren Jugendgericht jedoch immer härter. Das Jungendstrafrecht findet hier Anwendung. Angeklagt wird die Tat regelmäßig vor dem Jugendschöffengericht. Nach Rücksprache, verteidige ich Sie auch als Pflichtverteidiger.

Die Aufklärungsquote ist beim Raub - im Gegensatz zu anderen Gewaltdelikten - eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich. Es handelt sich jedoch um ein eher häufiges Delikt.

Wann liegt ein Handtaschenraub vor?

Es liegt jedenfalls keine Gewaltanwendung und damit auch kein Raub vor, wenn der Täter die umgehängte Handtasche seines Opfers durch schnelles Zugreifen ohne Überwindung eines Widerstands an sich bringt. Er wird jedoch wegen Diebstahls sich verantworten müssen.

Kanzlei Louis, Michaelis legen Wert auf die Auswertung von Rechtsprechung:

Wir legen Wert auf die Auswertung der modernen Literatur und der Rechtsprechung, um Ihr Verfahren gewinnbringend zu gestalten. Nachstehend finden Sie einige interessante Beispiele aus der Rechtsprechung zu dem Thema:

Setzt der Täter beim schweren Raub zur Drohung gegenüber dem Opfer eine ungeladene Pistole ein und führt er das zugehörige, aufmunitionierte Magazin in seiner Jackentasche bei sich, so verwendet er damit kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. (BGH 1 StR 429/99)

Ein Lippenstift ist keine Waffe oder sonst ein Werkzeug, das den Straftatbestand des schweren Raubs begründet. (BGH StR 147/96)

Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfasst außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist. (BGH 3 StR 52/ 02)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 I Nr. 1 lit. b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH 2 StR 283/03)

Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels i.S. von § 250 I Nr. 1b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH StR 283/03)

Wie kann ich Rechtsanwalt Clemens Louis bzw. Heike Michaelis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen?

Ich kann mich In Ihrem Verfahren von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

„Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen - Essener - Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen."

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, wenn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten Essen im Ruhrgebiet und auch Bundesweit als Pflichtverteidiger.

Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen" lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz: 0201 - 310 460 - 0 ist Ihr Einsatz.

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, der soll sich später nicht ärgern, wenn er mit diesem unzufrieden ist. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangsverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren" muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören: Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Dieser Text lautet kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an und teilte der Polizei mit, dass Sie die Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nicht wahrnehmen werden und bitte, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft. Ich schreibe - nachdem Sie und ich den Inhalt der Akten besprochen haben - eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Dann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen und meiner Einlassung:

klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher ist, als eine Verurteilung ist, dann stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, dann kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi einem Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.

Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger", egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Verteidiger: Hier berate ich meinen Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert" den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.

Die Anklageschrift oder der Strafbefehl - wenn das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde - wird dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren".

In diesem „Zwischenverfahren" stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu und nun kann der Verteidiger Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also der Hauptverhandlung vorbringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?

Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren" genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung kann man noch ggf. Rechtsmittel, also Berufung oder Revision einlegen oder Rechtsmittelverzicht erklären: Dann ist das Urteil rechtskräftig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Clemens Louis

Beiträge zum Thema