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Räuberische Erpressung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Räuberische Erpressung - was Sie wissen und beachten müssen!

“Geld her oder ich schieße!” – Wenn Sie mit diesen Worten ein Geschäft betreten, die Angestellten mit einer Waffe bedrohen und von ihnen das Geld in der Kasse verlangen, erhöht das Ihre Chancen, den Tatbestand der Räuberischen Erpressung gemäß § 255 Strafgesetzbuch (StGB) zu erfüllen.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Räuberischen Erpressung liegt die Erpressung gemäß § 253 StGB zugrunde.
  • Der Tatbestand ist erfüllt, wenn der Beschuldigte eine Person bedroht oder Gewalt gegen sie anwendet und sie zur Herausgabe von Sachen zwingt.
  • Je nach Einzelfall und Qualifikation kann die Räuberische Erpressung Freiheitsstrafen von mindestens einem, drei oder fünf Jahren zur Folge haben.

So gehen Sie vor

  • Ein Anwalt für Strafrecht (Strafverteidiger) hilft Ihnen weiter, wenn Ihnen eine Straftat wie Räuberische Erpressung vorgeworfen wird.
  • Sie müssen sich nicht selbst belasten: Schweigen Sie deshalb, anstatt Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen.
  • Der Vorwurf gegen Sie muss keinen Bestand haben. Beauftragen Sie also einen Anwalt: Er beantragt Akteneinsicht und wertet genau die Erfolgsaussichten des Vorwurfs anhand der Ermittlungsakte aus.
  • Ihr Anwalt setzt eine Verteidigungsschrift auf und kann oft die Einstellung oder Beendigung des Verfahrens erreichen, ohne dass Sie je vor Gericht erscheinen müssen.

Was bedeutet räuberische Erpressung?

Die Räuberische Erpressung bildet in der Rechtsprechung die Grundlage des Raubs (§ 249 StGB) und ist eine qualifizierte Form der Erpressung (§ 253 StGB). Bei ihr droht der Täter mit Gewalt oder wendet Gewalt an, während das Opfer die Wegnahme einer Sache duldet, oder sie ihm herausgibt, da es einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt ist. Oder: Der Täter beraubt das Opfer, das sich vor Angst nicht wehrt.

Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, ob es sich nun um einen Raub oder eine räuberische Erpressung handelt. Bei der Entscheidungsfindung kommt es immer auf den einzelnen Tathergang an, der sich grob unterscheiden lässt:

  • Nimmt der Täter eine Sache weg, ist es Raub.
  • Zwingt er das Opfer dazu, ihm eine Sache zu geben, ist es Räuberische Erpressung.

Welche Strafe droht beim Vorwurf der Räuberischen Erpressung?

Dem Täter einer Räuberischen Erpressung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, die je nach Einschätzung des Gerichts zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Damit wird der Täter gleich einem Räuber bestraft.

Das Strafmaß kann sich erhöhen, wenn eine Waffe im Spiel war (§ 250 StGB): beim Mitführen einer Waffe erhöht sich die Freiheitsstrafe auf mindestens drei Jahre, bei der Benutzung einer Waffe auf mindestens fünf Jahre.

Kann ich bestraft werden, wenn ich jemanden mit einer Scheinwaffe bedrohe?

Ja, auch ein Raub mit einer Scheinwaffe ist strafbar. Auch wenn der Täter nur Gegenstände verwendet, die tatsächlich ungefährlich sind (z. B. eine Spielzeugpistole) , kann die Tat als schwere Gewaltstraftat gelten. Die Mindestfreiheitsstrafe liegt bei drei Jahren.

Foto(s): ©Pexels/Victoria Borodinova

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