Raus aus Rürup! Basisrente aus den Jahren 2005 - 2018 widerrufen!

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Haben Sie in den Jahren 2005 bis 2018  eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, abgeschlossen? Dann  können Sie diese unter Umständen auch noch zum heutigen Zeitpunkt widerrufen, da viele Versicherer in diesem Zeitraum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.

Vertragsabschluss zwischen 2005 und 2007

Wenn Sie im Zeitraum zwischen 2005 und 2007 eine BasisRente abgeschlossen haben, greift  noch die alte Rechtslage aus dem Versicherungsvertragsgesetz.  Der Versicherungsvertrag konnte  in diesem Zeitraum entweder im Antragsmodell oder im Policenmodell abgeschlossen werden.  Insbesondere bei einem Abschluss im Policenmodell  haben die Versicherer jedoch fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet.  Zwar sollte nach der alten Rechtslage spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss die Möglichkeit zum Widerspruch ausgeschlossen sein, selbst wenn der Versicherer nicht über das Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht belehrt hatte.  Diese Regelung hat der EuGH  jedoch gekippt, da diese Regelung nicht im Einklang mit der Zweiten und Dritten EU-Richtlinie Lebensversicherung zu bringen war. Entscheidend ist daher, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss korrekt über sein Recht zum Widerspruch/Rücktritt aufgeklärt wurde. Dies war bei sehr vielen Versicherern nicht der Fall.

Abschluss zwischen 2008 und 2010

Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2008 wurde nicht mehr nach der Art des Vertragsabschlusses unterschieden. Dem Versicherungsnehmer steht seitdem ein gesetzliches 30-tägige Widerrufsrecht zu. Gemäß § 8 VVG beginnt die Widerrufsfrist aber erst mit dem Zugang einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung, die abweichend zu der alten Regelung auch die Rechtsfolgen des Widerrufs beinhalten muss. Diese Rechtsfolgen eines Widerrufs wurden jedoch in den Jahren 2008 - 2010 vielfach von den Versicherer falsch bzw. unvollständig wieder gegeben. Falsche Widerrufsbelehrungen sind in den Verträgen von fast allen Versicherungsgesellschaften zu finden. Betroffen sind sowohl normale Lebensversicherungen wie auch Basisrentenversicherungen.  Es besteht in diesem Zeitraum eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Rückabwicklung auch heute noch möglich ist.

Abschluss ab 2010 

Mit Einführung der Muster-Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 verringerte sich zwar die Quote falscher Widerrufsbelehrungen. Dennoch finden sich auch danach noch falsche Widerrufsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen. Insbesondere bei Rürup-Verträgen haben einige Versicherer falsche Widerrufsbelehrungen verwendet. Betroffen sind unter anderem Basisrentenverträge der Allianz wie auch von Canada Life. Aber auch bei anderen Versicherern finden sich weiterhin Fehler. Daher können auch heute noch viele Verträge aus diesem Zeitraum widerrufen werden.

Gründe für den Widerruf einer Basisrente

Die Rechtsfolgen der Widerrufs einer Basisrente sind nicht so schlecht,  wie Sie oftmals in den Widerrufsbelehrung dargestellt werden. So muss der Versicherer nicht nur die empfangenen Leistungen zurückgewähren. Im Falle einer fehlenden oder unwirksamen Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist sind vielmehr auch die gezogenen Nutzungen heraus zu geben. Erfolgte hingegen eine wirksamen Zustimmung ist entgegen vieler fehlerhafter Belehrungen auch der  Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile durch den Versicherer auszuzahlen. Herausgegeben werden muss das ungezillmerte Deckungskapital, also der um die Abschluss- und Vetriebskosten bereinigte Rückkaufswert, was einen erheblichen Mehrwert darstellen kann.

Bei Basisrentenverträge stellt  der Widerruf zudem auch die einzige Möglichkeit dar, vorzeitig an das Kapital aus dem Vertrag zu kommen, da eine Kündigung lediglich zu einer Beitragsfreistellung führt. Die oftmals hohen Kosten des Versicherungsvertrages laufen trotz der Kündigung weiter. Weiter muss die Rente in der Auszahlungsphase dann auch noch versteuert werden. Oftmals passt die Basisrente zudem auch nicht zu den persönlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers, da die Beitragszahlungen aus verschiedenen Gründen, wie bspw. wegen eines Auslandsaufenthalts, nicht steuerlich geltend gemacht werden können. In diesen Fällen ist die Basisrente ungeeignet und der Widerruf lohnt sich fast immer.

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