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Reallast - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten:

  • Ist eine Reallast im Grundbuch eingetragen, kann ihr Inhaber im Grundbuch benannte wiederkehrende Leistungen vom Grundstücksinhaber verlangen.
  • Es gibt verschiedene Arten von Reallasten.
  • Der Grundstückseigentümer haftet persönlich für die Erbringung dieser wiederkehrenden Leistungen.
  • Bei Nichtleistung können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erhoben werden.

In der Vergangenheit wurden Reallasten vor allem bei landwirtschaftlichen Grundstücken als Regelungen zur Altersvorsorge vereinbart. Dadurch hat sich der Eigentümer eines Bauernhofs bei der Hofübergabe finanzielle Einkünfte oder Dienstleistungen gesichert, um diese auch nach dem Verkauf eines Grundstücks vom neuen Grundstückseigentümer zu erhalten.

Was ist eine Reallast?

Als Reallast wird das Recht eines Gläubigers bezeichnet, wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück zu verlangen. Es wird im Grundstücksrecht als beschränkt dingliches Recht bezeichnet. Die Reallast muss im Grundbuch eingetragen werden und schränkt die Nutzung eines Grundstücks ein. Darüber hinaus kann sie sich negativ auf den Wert eines Grundstücks auswirken.

Wie entsteht eine Reallast?

Die Reallast wird durch Einigung zwischen dem Berechtigten und dem Grundstückseigentümer sowie durch die Eintragung im Grundbuch begründet. Sie kann entweder als übertragbares und somit vererbliches Recht oder als unübertragbares und nicht vererbbares Recht bestellt werden.

Welche Arten von Reallasten gibt es?

  • Geldleistungen (z. B. monatliche Leibrente)
  • Dienstleistungen (z. B. Pflegeleistungen, Instandhaltung eines Weges)
  • Sachleistungen (in Form von Naturalien)

Wer haftet für Reallasten?

Wurde nichts anderes vereinbart, haftet der Grundstückseigentümer persönlich für Reallasten. Der Gläubiger kann sogar im Wege der Zwangsvollstreckung seine Befriedigung aus dem Grundstück suchen. Alternativ ist auch eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstücks möglich.

Wann erlischt eine Reallast?

  • Durch beidseitige Willensbekundung zur Aufhebung der Belastung und Löschung aus dem Grundbuch.
  • Wenn eine vereinbarte Bedingung eintritt, die zur Löschung der Reallast führt.
  • Falls ein festgelegter Endtermin erreicht wurde.
  • Durch den Zuschlag bei der Zwangsversteigerung.
Foto(s): ©stock.adobe.com/Eisenhans

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