Recht auf Einbürgerung ist ein Menschenrecht - Art 15 UN Menscherechtsdeklartion

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Die Bundesverfassungsrichter  (AZ: 2 BvR 669/04)  entschieden, dass die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung trotz des im Grundgesetz verankerten Schutzes vor Staatenlosigkeit möglich ist. Dieses Verfassungsgebot beziehe sich nicht auf "arglistiges Verhalten, falsche Angaben oder Verschleierung von Tatsachen" bei der Antragstellung. Die Bundesrichter haben argumentiert, dass eine Rechtsordnung, "die sich ernst nimmt, nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen und Anreize zur Rechtsverletzung schaffen dürfte. 

Verfassungsrechtlich ist gerade die  weitgehende Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung in einer Einwanderungsgesellschaft ein wichtiges staatspolitisches und demokratisches Ziel und unterstreicht die Forderung nach Einbürgerungserleichterungen. 

Keine demokratische Gesellschaft kann es zulassen, dass einzelne Bevölkerungsgruppen längerfristig von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen sind. 

Nicht-deutsche Staatsangehörige lebten Ende 2019 im Durchschnitt bereits seit 15 Jahren in Deutschland, Drittstaatsangehörige sind auf allen politischen Ebenen nicht zu den Wahlen zugelassen, obwohl sie ein fester Bestandteil in unserer Arbeitswelt sind.

Bereits 1990 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum kommunalen Ausländerwahlrecht (BVerfGE 83, 37 und 83, 60), dass es der „demokratischen Idee“ entspreche, „eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen“.

Folglich ist es zu beachten, dass es rechtlich nicht hingenommen wird, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft auf unredliche Art und Weise erworben wird und zum Beispiel über die Identität falsche Angaben abgegeben wird. Es lohnt sich nicht, den Staat auszutricksen und am besten ist es vor der Einreichung des Einbürgerungsantrages, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Im Einbürgerungsverfahren bringt der Staat gegen der einzelnen Einbürgerugsbewerber seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.

Stellt sich am Ende eines Einbürgerungswiderrufprozesses nämlich heraus, dass der Vorwurf einer Einbürgerungstäuschung unbegründet war, ist die  persönliche Existenz des Einbürgebürgerten meist bereits vernichtet. Es ist daher nicht nur die Aufgabe, sondern die Pflicht des Menschenrechtsanwaltes zum Wohle seines Mandanten und zur Verwirklichung seiner Rechte einzutreten.

Genau hier setzt die Arbeit des Frankfurter Antidiskriminierungsanwalts und Migrations- und Einwanderungsrechts Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ein, wenn es um Ihr Recht geht!

Dr. Dr. Iranbomy Rechtsanwalt für Einbürgerungsrecht hilft Ihnen, Ihr Recht auf Einbürgerung durchzusetzen.

Foto(s): Dr Dr Iranbomy


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