Rechte des rein biologischen Vaters

  • 2 Minuten Lesezeit

Umgangsrecht des biologischen Vaters

Lange Zeit war es für einen rein biologischen Vater (ohne soziale Beziehung zu dem Kind) nicht möglich, einen Anspruch auf Umgang mit dem leiblichen Kind geltend zu machen, solange das Kind in einer anderen Ehe geboren wurde oder ein anderer Vater rechtlich anerkannt ist. Ein Umgang mit dem biologischen Vater war in solchen Situationen von dem Einverständnis der Mutter abhängig, denn es galt: Legitime Umgangsberechtigte waren die Eltern, Großeltern und andere Bezugspersonen. Biologische Väter, die erst später von dem leiblichen Kind erfahren haben oder denen der Umgang von der Mutter verweigert wurde, hatten demnach kaum Chance, ihr Kind zu sehen, da sie keine Bezugsperson des Kindes darstellten.

Jedoch ist das Umgangsrecht des rein biologischen Vaters seit dem 13.07.2013 gestärkt. Leibliche Väter haben nun die Möglichkeit, trotz anderem rechtlich anerkannten Vater, Umgang mit ihrem leiblichen Kind zu haben, sobald ein ernsthaftes Interesse an dem Kind besteht und dieser Umgang mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Allerdings muss der biologische Vater mit seinem Verhalten bereits gezeigt haben, für das Kind Verantwortung tragen zu wollen.

Demnach kommt es heute nicht mehr darauf an, ob bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Nun steht das Kindeswohl eindeutig im Mittelpunkt – und dafür können auch zwei Väter förderlich sein.

§1686a BGB: Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

„(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,

  1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und
  2. ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

(2) (...)“

Wer ist Vater? Wer ist Mutter? Die Begriffe kurz erklärt

Mutterschaft

„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“, § 1591

Vaterschaft

Biologischer Vater

Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater.

Gesetzlicher/Rechtlicher Vater gem. §1592 BGB

Das ist der Vater,

  • in dessen Ehe ein Kind von seiner Ehefrau geboren wird
  • der die Vaterschaft rechtlich anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist nach § 1600d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Maraike Schätzlein

Beiträge zum Thema