Rechtliche Anforderungen an WEG-Verwalter erhöht

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Immobilien rangieren als Anlageobjekt in der Beliebtheitsskala weiterhin weit oben. Ein eigenes Haus ist aber oft aus finanziellen Gründen nicht möglich, sodass nicht selten die Wahl auf eine Eigentumswohnung fällt. Verwaltet werden Eigentumswohnungen regelmäßig von gewerblichen Immobilienverwaltern, die damit eine anspruchsvolle Aufgabe übernehmen und fremdes Vermögen, nämlich das der Wohnungseigentümergemeinschaften, verwalten.

Bislang war die Tätigkeit als Verwalter lediglich daran geknüpft, dass die Ausübung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde. Der Verwalter musste weder seine fachliche Qualifikation noch das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Risiken für die Wohnungseigentümergemeinschaften lagen auf der Hand.

Seit dem 01.08.2018 gelten jedoch erhöhte Anforderungen. Denn die Gewerbeordnung wurde geändert und die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung trat in Kraft. 

Doch was hat sich entscheidend verändert?

Einen Nachweis bezüglich ihrer Sachkunde müssen Verwalter weiterhin nicht erbringen. Aber sie und ihr Personal müssen sich in regelmäßigen Abständen fortbilden und dies dokumentieren. Darüber hinaus muss der Verwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die im Einzelfall mindestens einen Vermögensschaden in Höhe von 500.000 Euro abdeckt.

Wohnungseigentümergemeinschaften haben auch das Recht, von ihrem Verwalter einen Nachweis seiner beruflichen Qualifikation und Weiterbildungsmaßnahmen der letzten drei Kalenderjahre zu verlangen.

Verwalter, die gegen diese rechtlichen Anforderungen verstoßen, haben nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine (außerordentliche) Kündigung ihres Verwaltervertrages und ihre Abbestellung zu befürchten. Denn hierzu kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einzelfall berechtigt sein.

Verwalter, die bereits vor dem 01.08.2018 tätig waren, haben ausnahmsweise noch bis zum 01.03.2019 Zeit, die neue gewerberechtliche Erlaubnis zu beantragen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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