Rechtliche Hinweise vor dem Erwerb einer Yacht (Teil 1)

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Nach der Entscheidung, einen größeren Betrag für eine Yacht zu investieren, sollten einige wichtige Entscheidungen getroffen werden, um sie in den kommenden Jahren stressfrei betreiben und nutzen zu können. Welche Fragen sollten sich zukünftige Eigentümer stellen und welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

Kaufe ich die Yacht in meinem eigenen Namen oder über eine Gesellschaft?

Die Registrierung der Yacht im Namen einer Gesellschaft mit Sitz im In- oder im Ausland bietet dem „wahren“ Eigentümer nicht nur eine gewisse Anonymität, sondern beschränkt auch seine Haftung im Falle eines Schadens gegenüber der Variante, sie direkt im persönlichen Eigentum zu halten. Der „Umweg“ über eine Gesellschaft kann auch im Hinblick auf eine gewünschte Steuergestaltung oder dem Schutz des eigenen Vermögens sowie der Erleichterung der Nachlassplanung sinnvoll sein.

Erfahrene Fachleute raten Interessenten häufig dazu, für den Erwerb der Yacht eine „Zweckgesellschaft“ (Single Purpose Vehicle) zu errichten, um in den Genuss der beschränkten Haftung zu gelangen und die übrigen Vermögenswerte und Geschäftsaktivitäten nicht zu gefährden.

Kaufe ich eine neue oder eine gebrauchte Yacht?

Yachten werden entweder als Neubauten oder auf dem Gebrauchtmarkt angeboten.

Beim Neubau werden die Auftragsbedingungen (mit allen dazugehörigen Unterlagen) in einem individuell ausgehandelten Vertragswerk geregelt, das auch die detaillierten technischen Spezifikationen der Yacht erfasst.

Beim Kauf einer gebrauchten Yacht hingegen werden die wichtigsten Bedingungen üblicherweise von einem Yachtmakler verhandelt. Danach wird von den Parteien ein „Memorandum of Agreement“ (MOA) unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf und den Verkauf der Yacht. Dementsprechend wird jeder Partei dringend empfohlen, sich vor dem Abschluss des MOA, also des Kaufvertrages, rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen gewahrt und geschützt sind und dass sie die gewünschte Yacht zu den vereinbarten Bedingungen erwirbt.

Es gibt mehrere vorformulierte Standard-MOAs. Die am häufigsten für Yachten verwendeten Formulare sind die der „Mediterranean Yacht Brokers“ und der „Royal Yachting Association“. Bei größeren Yachten wird auch eine angepasste Version der Norwegian Sale Form verwendet, die typischerweise für Handelsschiffe verwendet wird. Üblicherweise haben sich die britischen/englisch-sprachlichen Formulare durchgesetzt, obwohl das deutsche Recht in vielerlei Hinsicht dank der gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch viel eindeutiger mit höherer Rechtssicherheit ist und es kaum sinnvoll ist, englisches Recht zu vereinbaren, wenn zumindest eine Vertragspartei aus Deutschland stammt.

1. Neubau

Wenn Sie eine neue Yacht bestellen, brauchen Sie auf jeden Fall einerseits das Fachwissen und den Rat eines darauf spezialisieren Anwalts, um den Entwurfs- und Bauvertrag zu entwerfen oder zu überprüfen und andererseits einen technischen Manager, der die Arbeit der Designer, Schiffsbauingenieure, Konstrukteure und externen Lieferanten koordiniert und überwacht.

Art des Baus:

Innerhalb des Marktes für neue Schiffe lassen sich drei Kategorien von Yachten unterscheiden: Serienyachten, Semi-Custom-Yachten und Einzelbauten.

Serienyachten sind in der Regel am günstigsten und am schnellsten zu liefern. Es gibt nur sehr wenig Spielraum für den Käufer, sie individuell auszustatten. Der Kauf- und Bauvertrag wird ihm in der Regel in einer Standardform vorgelegt, die nur sehr wenig Spielraum für Abweichungen oder Verhandlungen zulässt.

Am anderen Ende der Skala werden Einzelbauten, sog. Custom-Yachten, in den meisten Fällen komplett nach den Wünschen des zukünftigen Eigentümers gebaut. Eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Besuche der Werft während der Planung und des Baus der Yacht werden vom Eigner und seinem Team verlangt. Es wird empfohlen, sich von einem qualifizierten Sachverständigen oder einem Projektmanager unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass der Bau termingerecht und im Rahmen des Budgets verläuft.

Bei der Bestellung eines Neubaus, insbesondere einer Custom-, aber auch einer Semi-Custom-Yacht, ist die laufende Überwachung der Bestimmungen des Bauvertrages ein MUSS. 

Zu beachtende Klauseln:

  • Spezifikation und Pläne:

Sie sind wichtig, wenn die Yacht ein nicht standardisiertes Design mit spezifischen Anforderungen an Design, Qualität und Leistung sowie an die Innenausstattung und das Layout hat. Diese Bedingungen werden in der Regel in einer dem Hauptvertrag beigefügten Anlage aufgeführt.

  • Vertragspreis/Kostenänderung
  • Zahlungen:

In den meisten Fällen wird die erste Rate des Kaufpreises als Anzahlung vor Baubeginn berechnet. Nachfolgende Raten werden dann nach Abschluss bestimmter Bauabschnitte (d. h. Kiellegung, Rumpfausbau und Stapellauf) fällig, die von einem Sachverständigen der Klassifikationsgesellschaft bestätigt werden und mit einer letzten Rate bei Lieferung oder zu bestimmten Terminen unabhängig vom erreichten Bauabschnitt zahlbar werden.

  • Subunternehmer/Lieferanten (z. B. Motoren und Navigationssysteme)
  • Nichterfüllung der Leistungskriterien
  • Risiken (Haftpflichtversicherung der Werft während der Bauphase)
  • Sicherheiten (Rückerstattungsgarantie für den Auftraggeber oder Zahlungsgarantie für die Werft (persönliche Garantie oder Bankgarantie)
  • Probefahrten

Der Vertrag sollte die während und nach dem Bau durchzuführenden Tests und Prüfungen festlegen, und der Käufer sollte das Recht haben, zusätzlich zur Klassifikationsgesellschaft einen Vertreter zu beauftragen, um den Bau zu überwachen. 

  • Dokumentation und Lieferung

Der Vertrag muss sowohl den Zeitpunkt und das Verfahren für die Auslieferung/Übergabe der Yacht als auch die Dokumentation festlegen, die dem Bauherrn im Gegenzug zur Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises übergeben wird.

  • Laufzeit der Garantien
  • Verzug, Eintritt und Rechtsfolgen
  • Anzuwendendes Recht und Streitbeilegung

Das Schiedsverfahren bleibt das bevorzugte Verfahren bei Verträgen dieser Art und in den meisten Fällen wird eine Schiedsklausel vereinbart.

Fortsetzung im 2. Teil


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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