Rechtsmissbräuchliche EU-Domain

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine EU-Domain-Registrierung kann entzogen werden, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich und/oder spekulativ gewesen ist. Sonderzeichen wie beispielsweise „&" sollen bei einer Domainregistrierung nicht zu entfernen, jedoch sind sie zu transkribieren, also umzuschreiben. Werden diese Umschreibungsregeln umgangen und die Übertragungsregeln missachtet, so ist die Anmeldung als Domain als bösgläubig einzustufen. Auch wenn die Domains vollständig und ausschließlich aus allgemeinen und üblichen Gattungsbegriffen besteht, ist die als Rechtsmissbrauch einzustufen. (EuGH, Urteil vom 03.06.2010 - Az. C-589/08)

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltsbuero47.de.

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema