Rechtsschutzversicherung: Kündigung bei zweiter Anfrage - welche Gefahren drohen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Zwei verschiedene Fälle bei einer Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Jahres können zur Kündigung des Versicherungsvertrags führen. Im Nachgang der Coronakrise sollte man aber eine Rechtsschutzversicherung haben, und zwar eine ungekündigte. Der Experte für Kündigungsschutz Anwalt Bredereck sagt, was im Fall einer Versicherungskündigung passiert und in welchen Fällen man trotzdem Versicherungsschutz hat.

Es ist Krisenzeit, und wie bei jeder Krise ist es auch in der Coronakrise wahrscheinlicher, dass einem gekündigt wird und man arbeitslos wird. Eine Rechtsschutzversicherung ist jetzt besonders wichtig: Sie erleichtert die Durchsetzung der eigenen Rechte, gerichtlich und außergerichtlich, und verbessert nicht selten auch die eigene Verhandlungsposition vor Gericht.

Welche Lebensbereiche sollte eine Rechtsschutzversicherung abdecken?

Da ist zunächst der Arbeitsrechtsschutz: Hier lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung vor allem wegen der regelmäßig guten Kosten-Nutzen-Relation bei Kündigungsschutzklagen. Zudem rate ich zum Miet-, und falls man ein Auto hat, auch zum Verkehrsrechtsschutz. In diesen Bereichen entstehen die meisten Schäden, hier werden die meisten Gebühren bezahlt.

Falls man aber innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle anmeldet, beispielsweise eine Kündigungsschutzklage und kurz darauf eine Klage wegen Wohnungskündigung, dann kann es sein, dass die Rechtsschutzversicherung zur Kündigung berechtigt ist – und kündigt.

Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen kündigen nicht mit sofortiger Wirkung, sondern regelmäßig mit einer Kündigungsfrist zum Ende des Jahres. Deshalb dauert der Versicherungsschutz nach der Kündigung regelmäßig noch bis zum Ende der Kündigungsfrist an.

Fälle, die in diesen Zeitraum fallen, sind regelmäßig weiterhin vom Versicherungsschutz abgedeckt – auch die, die neu hinzukommen!

Tipps für Versicherte: Überlegen Sie es sich gut, wofür es sich lohnt, die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Oft ist es besser, den Anwalt wegen einer Rechtsberatung oder eines Bußgelds im Straßenverkehr selbst zu bezahlen, um den Versicherungsschutz für eine zukünftige Kündigung nicht zu gefährden.

Man kann den Nachteilen einer Kündigung auch dadurch vorbeugen, indem man sich mit einer weiteren Rechtsschutzversicherung absichert. Hier sollte man in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob das dort erlaubt ist, beziehungsweise sich bei einem Experten erkundigen, ob eine Zweitversicherung sinnvoll beziehungsweise rechtmäßig ist.

Prüfen Sie auch nach, ob sie bei Ihrem Partner, mit dem sie in einer Wohnung wohnen, eventuell mitversichert sind. Viele Rechtsschutzversicherungen haben so eine „Partnerklausel“, von der man oft nichts weiß.

Vermeiden Sie dabei aber die Nähe zum Versicherungsbetrug! Legen Sie der Versicherung im Zweifel alle Informationen über mögliche Zweitversicherungen offen.

Auch wichtig: Wer von der Versicherung gekündigt wurde, und wer dann die Versicherung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erneut beansprucht, kann vor dem Problem stehen, dass er später keine neue Rechtsschutzversicherung findet, weil ihn diese als Versicherungsnehmer wegen der vorherigen Kündigung ablehnt.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Im Mietrecht ist Fachanwalt Bredereck spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt Alexander Bredereck vertritt seit über 23 Jahren Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mieter und Vermieter bundesweit schwerpunktmäßig bei Kündigungen von Miet- und Arbeitsverhältnissen.

Alles zum Arbeitsrecht und zum Mietrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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