Rechtzeitige Übertragung des Unternehmens rettet Ihren Betrieb!

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Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten bietet sehr viele gute Gestaltungsmöglichkeiten:

Verständlicherweise verschließen viele Selbstständige, Handwerker und Unternehmer die Augen vor einer Nachfolgeregelung.

„Warum, ich fühle mich noch blendend, ich kann noch viele Jahre den Betrieb führen“ – an dieser Stelle ist es vorteilhaft, an seine Angehörigen zu denken, an die Ehefrau und Kinder.

Eine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten bedeutet nicht, dass der Inhaber sich aus dem Geschäft zurückziehen muss. Es gibt gute Regelungsmöglichkeiten, die Geschäftsführung „scheibchenweise“ an den Nachfolger zu übertragen.

Leider verschließen viele Unternehmer die Augen und regeln gar nichts.

Das ist dann der schlimmste Fall: Dann tritt im Todesfall entweder die gesetzliche Erbfolge ein oder die durch Testament angeordnete Erbfolge. In der Regel wurden dann jedoch Ansprüche auf den Pflichtteil nicht ausgeschlossen, sodass der durch Testament ausgeschlossene Erbe den Pflichtteil geltend machen kann.

Wenn zum Beispiel zwei Elternteile ein Autohaus betreiben, das einen Firmenwert von 4 Million Euro hat, dann hat, wenn beide versterben oder der länger lebende Elternteil verstirbt, eins von zwei Kindern einen Pflichtteilsanspruch gegen das Kind, das den Betrieb übernimmt, von 1 Million Euro (!).

Ein Anspruch in dieser Höhe kann zu einer Insolvenz des Betriebes führen oder die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zumindest erheblich einschränken.

Wenn der Unternehmer nicht einmal ein Testament hinterlassen hat, dann entsteht bei Tod eine Erbengemeinschaft, bei der zu jeder Mitwirkungshandlung am Betrieb im Prinzip alle Erben zustimmen müssen, was das ganze sehr schwerfällig macht. Darüber hinaus kann jeder Erbe jederzeit die Auseinandersetzung erzwingen. Das bedeutet, der Erbe, der den Betrieb nicht übernimmt, muss sofort ausbezahlt werden, was zu den soeben geschilderten erheblichen Problemen führen kann.

Bei einer Übertragung des Betriebes noch zu Lebzeiten gibt es viel bessere Gestaltungsmöglichkeiten.

Hinsichtlich der Gefahr des Pflichtteilsberechtigten, der mit seinen Ansprüchen den Betrieb ruinieren kann, hat das Gesetz eine pragmatische Lösung. Innerhalb von zehn ganzen Jahren kann eine solche lebzeitige Übertragung durch den Pflichtteilsberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, das Unternehmen ist dann aus der Erbmasse völlig raus. Pro Jahr schmilzt der Betrag, den der Pflichtteilsberechtigte geltend machen kann, um 10 %. Würde beispielsweise der Unternehmer nach 5 Jahren sterben, so könnte der Pflichtteilsberechtigte nur noch 50 % des Wertes des Betriebes mit seinem Anspruch geltend machen.

Der Unternehmer selbst muss dabei natürlich nicht leer ausgehen, sondern kann sich für die Übergabe des Betriebes eine Rentenversorgung zusichern lassen.

Das hat den großen Vorteil, dass die Übergabe des Betriebes steuerrechtlich trotzdem unentgeltlich bleibt. Die Betriebsübergabe muss nicht versteuert werden. Das Kind, dass die Versorgungsleistungen übernimmt, kann die Versorgungszahlungen sogar als Betriebssonderausgabe absetzten. Versteuern muss es der übergebene Unternehmer, der aber in der Regel dann eine wesentlich niedrigere Steuerbelastung hat als das übernehmende Kind.

Noch eine andere Möglichkeit wäre beispielsweise, dem geeigneten und übernahmebereiten Kind 75,1 % des Betriebes zukommen zu lassen und dem anderen Kind, das nicht für die Fortführung des Betriebes geeignet erscheint, nur 24,9 % zu übertragen. Der mit den 24,9 % hat dann im Wesentlichen seinen Pflichtteilsanspruch schon erhalten. Der Übernehmer kann den Betrieb im Wesentlichen alleine lenken und gestalten, ohne von seinem Geschwisterkind, dem Minderheitsgesellschafter, gestört zu werden.

Die Nachfolgeregelungen werden im Wesentlichen durch das Steuerrecht bestimmt. Es gibt viele Möglichkeiten, die Steuerbelastung sowohl für den übergebenden Unternehmer als auch für den Nachfolger erheblich zu reduzieren. Wir arbeiten dabei eng entweder mit Ihrem Steuerberater oder mit eigenen Kooperationspartnern zusammen, sodass die für Sie beste Lösung gefunden werden kann.

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