Regeln im verkehrsberuhigten Bereich

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Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich auch Spielstraße genannt, obwohl dies nicht die korrekte Bezeichnung ist. Das blaue Schild, auf welchem man einen Erwachsenen und ein Ball spielendes Kind, sowie ein Auto und ein Haus sehen kann, zeigt den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs an.

Fußgänger haben Vorrang

In verkehrsberuhigten Bereichen gilt: Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, haben Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also Autos, Motorräder und Radfahrer, müssen besondere Rücksicht nehmen.

In verkehrsberuhigten Bereichen soll die Aufenthaltsfunktion überwiegen und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung haben.

Spielende Kinder und Fußgänger dürfen daher die Straße in voller Breite nutzen – als Auto- oder Radfahrer muss man gegebenenfalls sogar anhalten, wenn Fußgänger sich auf der Straße befinden.

Fahrgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit

Daher gilt es zuerst die Fahrgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. In der Rechtsprechung hat sich bei der Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h verfestigt. Automobilklubs legen den Autofahrern nahe, ihr Fahrzeug im ersten Gang ohne Gas einfach rollen zu lassen.

Übersteigt ein Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeit, wird nämlich in der Regel ein Verwarnungsgeld fällig. Bei einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h kann es sogar zu einem Bußgeld oder einem Fahrverbot kommen.

Auch Radfahrer müssen diese Regeln beachten.

Parken verboten

Parken ist für Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Spielstraßen grundsätzlich verboten – außer auf speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen. Lediglich das Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist gestattet, wenn andere dadurch nicht gefährdet bzw. unzumutbar behindert werden.

Rechts vor links gilt nicht

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts vor links gilt nicht.

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt daher – auch auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg – als oberstes Gebot: Gegenseitige Rücksichtnahme!

Fazit

Wenn Sie in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren, dann nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger, fahren Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit und achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich wartepflichtig sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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