Reisepreisminderung: häufige Reisemängel

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Bei einem Pauschalreisevertrag stehen dem Buchenden bei Vorliegen von Reisemängeln verschiedene Ansprüche zu.

Insbesondere ist eine Minderung des Reisepreises zu prüfen.

Als Mangel im Sinne des Reisevertragsrechts werden alle für den Reisenden ungünstigen Abweichungen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit der Reiseleistung angesehen, die nicht als bloße Unannehmlichkeiten vom Reisenden hinzunehmen sind (Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 651 c Rdnr. 2)

Als häufige Reisemängel sind Nachfolgende anzuführen:

- Wechsel der Fluggesellschaft 

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass kein erheblicher Reisemangel gegeben ist, wenn sich das ausführende Luftfahrtunternehmen ändert (AG Hannover, Urteil vom 02.03.2023, Az.: 540 C 8858/22).  

- Baustelle neben dem Hotel 

Baustellenlärm kann grundsätzlich einen Reisemangel begründen, sofern der Reisende nicht hierüber vorab informiert wird. Die Höhe der Minderung richtet sich nach Dauer und Intensität der Beeinträchtigung. Bei einer Lärmbeeinträchtigung unter Tag ist regelmäßig eine Minderung in Höhe von 5 und 25 Prozent und bei Lärm in der Nacht zwischen 10 und 40 Prozent angemessen. 

- Verschmutztes Hotelzimmer

Sofern das Hotelzimmer vor der Ankunft nicht ausreichend gereinigt wurde ist zu prüfen, ob dies einen Reisemangel begründet. Ein verschmutztes Badezimmer und Schimmel in der gesamten Dusche stellen jedenfalls erhebliche Reisemängel dar. 

Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Aufgrund von Beweiszwecken empfiehlt sich die schriftliche Anzeige. Daneben sollten die Mängel bei dem Reiseleiter vor Ort angezeigt werden. 

Wichtig ist auch, dass die Mängel dokumentiert werden, um einen entsprechenden Beweis führen zu können. 

Zu berücksichtigen ist, dass Ansprüche auf Reisepreisminderung in zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise verjähren. 

Sollte Ihre Reise mangelhaft durchgeführt worden sein, wenden Sie sich gerne jederzeit an Frau RAin Schörghuber, Ihrer erfahrenen und kompetenten Partnerin in dem Rechtsgebiet Reiserecht.


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