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Richtige Reaktion auf eine Abmahnung von Daniel Sebastian wg. Songs von Kygo und Lost Frequencies

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Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian einen unserer Mandanten ab. Vorgeworfen wird ihm, dass die urheberrechtlich geschützten Songs und Musikwerke im Sinne des §2 Abs.1 Nr.2 UrhG „Here For You“ von Kygo feat. Ella Henderson und „Reality“ von Lost Frequencies feat. Janieck Devy über seine IP-Adresse auf einer Internettauschbörse angeboten, übertragen und einer Vielzahl von Personen verfügbar gemacht wurden.

In anderen Worten betrifft der Gegenstand der Abmahnung das sogenannte Filesharing. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Zahlung in Höhe von € 800,00.

Wir empfehlen in einer solchen Situation ausdrücklich, dass der Abgemahnte weder eine Stellungnahme gegenüber der Abmahnkanzlei ohne vorherige Rechtsberatung abgibt, noch ungeprüft die beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet oder eine Zahlung tätigt.

Solche Filesharing-Fälle sind von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, die eine Privatperson ohne juristische Fachkenntnisse kaum überblicken kann. Schon bei der Ermittlung der IP-Adresse können der Gegenseite Fehler unterlaufen sein. Ist dies nicht der Fall, kommt der Anschlussinhaber selbst oft trotzdem nicht als Täter in Betracht. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, ist regelmäßig die sekundäre Darlegungslast als Haftungsausschließungsgrund relevant. Es muss die ernsthafte Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufs dargelegt werden, wobei die genauen Anforderungen an diese Darlegungslast leider von Gericht zu Gericht unterschiedlich sind. Das macht die Situation für Laien äußerst unberechenbar und professionelle Beratung ist quasi unerlässlich. Falls Sie sich selbst in einer solchen oder ähnlichen Situation wiederfinden, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Tipps:

  • Brechen Sie nicht in Panik aus.
  • Dennoch sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen. Versäumte Fristen können sehr teuer werden. Also ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall.
  • Vermeiden Sie stets die persönliche Kontaktaufnahme zur Abmahnkanzlei – unbedachte Aussagen Ihrerseits könnten später gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung – unter Umständen kann dies als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Gehen Sie kein Risiko ein und wenden Sie sich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. 

Nutzen Sie dabei gerne unsere jahrelange Erfahrung. Wir helfen Ihnen gerne und die Erstberatung ist kostenlos. Wir haben keine Vergleichsaushandlung zum Ziel, sondern wollen jegliche Zahlung an die Gegenseite vermeiden. Mit der Ersteinschätzung bieten wir Ihnen verschiedene Vorgehensweisen an und legen Ihnen die anfallenden Kosten unserer Beauftragung transparent dar. Anschließend liegt es an Ihnen, ob Sie uns weiter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.
  • Im gesamten Bundesgebiet tätig.
  • Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.
  • Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.
  • Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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