Risiko für Ärzte: Masernimpfung nicht freiwillig ( § 630d BGB)

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1. Rechtlicher Hintergrund

  • Eine Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Gemäß § 630d BGB ist für eine solche Maßnahme die Einwilligung beider Elternteile erforderlich. Diese Einwilligung muss freiwillig sein und darf nicht durch Druck oder Zwang erzwungen werden.

2. Das Alter des Kindes

  • Ab dem Alter von ca. 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes selbst erforderlich.

3. Das Problem der fehlenden Freiwilligkeit

  • Ärzte äußern Bedenken, sich strafbar zu machen, wenn die Einwilligung zur Impfung nicht freiwillig erfolgt. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn die Einwilligung aufgrund von Bußgeldandrohungen erfolgt. Der Münchener Kommentar (MüKo, 9. Auflage 2023) verweist auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die besagen, dass die Einwilligung frei von unzulässigen Einflüssen sein muss.

„Nach der Rspr. des BVerfG setzt die Einwilligung des Betroffenen in eine Heilbehandlung voraus, dass er im Zeitpunkt ihrer Erklärung keinen unzulässigen Einflussnahmen oder Druck ausgesetzt war“

MüKo, 9. Auflage 2023, BGB, § 630d, Rn. 28 und BVerfGE 153, 182 (274) sowie BVerfGE 128, 282 (301))

4. Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

  • Laut BVerfG bleibt die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern unberührt. Es gibt keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht. Daher kommt auch § 20 IfSG nicht als Rechtfertigungsgrund in Frage.

 „Dabei wird das Gewicht des Eingriffs in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch dadurch abgemildert, dass die angegriffenen Maßnahmen die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufheben und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belassen. Sie ordnen keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG).“

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2022, 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 120, 1 BvR 472/20, dort Rz. 145

5. Strafrechtliche Konsequenzen für den Arzt

  • Ein Arzt, der eine Impfung durchführt, obwohl die Einwilligung der Eltern nicht freiwillig erfolgte, riskiert sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen. Die Einwilligung stellt strafrechtlich einen sogenannten Rechtfertigungsgrund dar.

6. Was können Eltern tun?

  • Eltern, die sich in dieser Situation befinden, sollten ihren Arzt darauf hinweisen und ein Schreiben an das Gesundheitsamt verfassen, das auf die rechtliche Unsicherheit hinweist. Der Arzt kann bestätigen, dass er das Gesundheitsamt kontaktiert hat und noch keine Antwort erhalten hat:

Musterschreiben

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