rs systems+ GmbH insolvent – von der Einstellungsanordnung zur Insolvenz

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Mit Bescheid vom 10.01.2023 wurde neben Herrn René Schindler auch der rs systems+ GmbH aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen. In meinem Beitrag vom 11.01.2023 „rs systems+ GmbH und Rene Schindler: BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an!“ hatte ich über die Einstellungsanordnung berichtet.

Mit der Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) zeichnete sich die Insolvenz der Gesellschaft ab. Mit Beschluss vom 15.02.2023 um 13:00 Uhr wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler zum vorläufigen (starken) Insolvenzverwalter über das Vermögen der rs systems+ GmbH bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung ist der Schuldnerin jede Verfügung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen untersagt. Diese gerichtliche Anordnung dient der Sicherung der Insolvenzmasse, gehört aber nicht zu den regelmäßigen Anordnungen der Gerichte.

I. Folgen der Insolvenz

Im sogenannten Eröffnungsverfahren prüft der vorläufige Insolvenzverwalter zunächst, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Mit einer Entscheidung des Insolvenzgerichts ist in den nächsten zwei bis drei Monaten zu rechnen. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen zur Tabelle im Insolvenzverfahren anmelden. Anleger sollten jedoch nicht untätig bleiben.

II. Was rate ich betroffenen Anlegern?

Ich empfehle Anlegern, sich bereits jetzt anwaltlich beraten zu lassen. Die Durchsetzung der bestehenden Ansprüche der Anleger sollte vorbereitet werden. Es bietet sich daher an, bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren die Rechtslage aufgrund der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen zu klären.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Insolvenzgericht einen Termin zur Forderungsanmeldung sowie einen Berichts- und Prüftermin bestimmen.

III. Kostenlose Erstberatung 

Unsere Erstberatung ist kostenlos und wir übernehmen gerne auch die Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtschutzversicherung. Wir gewährleisten Ihnen volle Kostentransparenz. Die Bündelung von Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.

IV. Zur Person

Seit mehr als vierzehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Anlegerinnen und Anleger sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den marktführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als „TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung“.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder per Post: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

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